Speyer Einzelhandel: Klage-Pläne wegen Ungleichbehandlung
Inhabergeführte Blumengeschäfte, Haushaltswarenläden oder Modeanbieter in Innenstadt wie Auestraße dürften seit der stabilen Überschreitung der Corona-Inzidenz von 100 nur noch Terminshopping für Einzelkunden mit folgender Lüftungsphase anbieten. Supermärkte und Drogeriemärkte, die als Anbieter von „täglichem Bedarf“ weniger strenge Auflagen hätten, machten hingegen gute Umsätze auch mit Socken, Schuhen oder Blumen. „Auch der Bauhaus-Parkplatz ist voll, und dort kaufen die Leute zum Beispiel Pfannen oder Töpfe“, so Bödeker.
Ihn hätten zuletzt täglich Anrufe verzweifelter Händlerkollegen erreicht, so der Inhaber von Mode- und Schuhgeschäften, der rund 180 Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken musste. Er lasse eine Klage prüfen, weil die Landesregelungen aus seiner Sicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, sagt Bödeker. Wenn etwa in Supermärkten Sortimente auch außerhalb des Lebensmittelbereichs frei zugänglich seien, dann müsse das im Fachhandel auch so sein. Hygieneauflagen würden hier wie dort eingehalten.
Brief nach Mainz
Der Stadt Speyer will Bödeker keinen Vorwurf machen. OB Stefanie Seiler (SPD) habe ihm gesagt, dass das Land die Regeln festlege. Er kündigte ein Schreiben an Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) an.