Speyer
Einsatz wegen Tierrettung: Darf sich Feuerwehr Kosten zurückholen?
Waren das die entscheidenden 69,23 Euro zu viel? Diesen Betrag hat die Stadt einer Speyerer Katzenhalterin für einen Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt. Die war damit nicht einverstanden, hat Widerspruch eingelegt, und der Fall ist vor dem Stadtrechtsausschuss gelandet. Dessen Vorsitzende Janine Hecht hat in der Verhandlung die bisherige Praxis klar in Frage gestellt: „Die Rechtsgrundlage erachte ich als äußerst kritisch.“ Die Entscheidung des Ausschusses ist noch nicht veröffentlicht, aber Hecht machte deutlich, dass die bisherige „gebührenpflichtige Fundtieraufnahme“ wohl verändert werden muss.
Das Problem: Die Verwaltung zog ihre eigene Satzung „über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr“ heran. Diese enthält einen Passus, nach dem Gebühren erhoben werden können „für alle Leistungen, die die Feuerwehr im Rahmen ihrer Möglichkeiten außerhalb der Gefahrenabwehr erbringt“. Und unter Ziffer 6 steht „das Einfangen, Versorgen und Unterbringen von Tieren“. Dann kommt das große Aber: Die Satzung kann laut Hecht nur auf Grundlage des Landesgesetzes über den Brandschutz angewandt werden. Und in dessen Paragraf 36, Kostenersatz, kommt das Thema mit den Tieren nicht vor.
Lebensgefahr oder nicht?
Dabei muss in der Praxis der Speyerer Brand- und Katastrophenschützer unterschieden werden. Schwebt ein Tier tatsächlich in Lebensgefahr, werden für den Einsatz keine Kosten in Rechnung gestellt. Immer häufiger werden die Wehrleute allerdings von Beobachtern gerufen, die glauben, ein Tier könnte in Gefahr sein – was es dann aber gar nicht ist. Klassischer Fall: die Katze auf dem Baum. „Wer raufkommt, kommt auch wieder runter“ – da waren sich die Beteiligten im Stadtrechtsausschuss einig. Bei solchen Einsätzen müsste also jeweils genau hingeschaut werden. Juristisch eindeutig seien hingegen Fälle wie Hund in Dachsloch eingeklemmt oder Eichhörnchen in Gully, erwähnte Hecht einschlägige Urteile.
Im Fall des Kätzchens aus der Martin-Greif-Straße war eine Gefahr für Leib und Leben eher nicht erkennbar: Es ging um einen Vermisstenfall. Die Eigentümerin des Tieres hatte ihre Suche in einer Facebook-Gruppe geteilt. Eine andere Bürgerin hatte das gelesen – und später die Katze entdeckt. Sie versuchte laut Stadtverwaltung erfolglos, die Eigentümerin zu erreichen. Danach kontaktierte sie die Feuerwehr, die ausrückte und die Ausreißer-Samtpfote in ihre Obhut nahm. Die Wehr ließ deren Chip auslesen, ermittelte die Eigentümerin und verschickte die Rechnung.
In diesem Fall wohl keine Kostenpflicht
„Keine Gefahr, die Eigentümerin hat die Feuerwehr nicht gerufen, keine Kostenpflicht“, fasste die Stadtjuristin die Eckdaten zusammen. Das Verfahren soll nun auf Wunsch der Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz für einen Monat ruhen. In dieser Zeit will die Abteilung klären, wie sie mit den rechtlichen Hinweisen umgeht. Die zuständige Mitarbeiterin: „Das ist für die Zukunft sehr wichtig. Wir haben sehr viele Einsätze dieser Art.“ Somit könnten entweder andere Rechtsgrundlagen gesucht oder die Einsatzpraxis verändert werden. Die Stadt hat zudem einen Vertrag mit dem Speyerer Tierheim, nach dem dieses Fundtiere aufnimmt. In den vergangenen Jahren hat das Heim dies aber häufiger abgelehnt, da Kapazitäten fehlten. Die Wehr musste für die jeweiligen Tiere dann andere Lösungen finden, was teilweise wiederum mit Kosten verbunden war.