Speyer Eingekreist:

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Ob zum Neujahrsempfang in Dudenhofen ein Brüsseler Regulierungsbeamter angereist war, ist nicht überliefert. Nichtsdestotrotz gab Ortsbürgermeister Peter Eberhard den Europapolitikern einen Rat. Brüssel sollte sich auf das Wesentliche konzentrieren und nicht die kleinsten Dinge reglementieren wollen, sagte er. Der Ortsbürgermeister ist nämlich immer noch sauer, dass die EU vor eineinhalb Jahren die Vermarktung des Kilianers verbot. Für den Ortschef stellt sich deshalb auch weiterhin die Frage, was er bei den offiziellen Anlässen der Ortsgemeinde den Besuchern stattdessen als Gastgeschenk überreichen soll. Spargel, das andere Dudenhofener Edelgewächs, wäre lediglich für ein paar Wochen im Jahr tauglich. Das Fläschchen Kilianer wäre zudem exklusiv gewesen, noch dazu preiswert, wenn auch nach dem Entkorken nicht gerade erlesen. Bislang widerstand der Kilianer 15 Ausrottungs-Verordnungen. 1538 etwa verbot der Speyerer Fürstbischof „nach Dudenhofen zum Wein zu gehen“, 1560 folgte das Verbot für Neuanlagen von Weingärten. In einer Chronik von 1826 ist aber über Dudenhofen wieder vermerkt: „Sie treiben Ackerbau und seit einer Zeit ziemlich Weinbau.“ Die erste Kilianer-Rebe brachte Namensgeber Kilian Vonderschmitt 1883 aus Erfurt mit. Per Reichsgesetz wurde der Kilianer-Anbau 1905 gestoppt, 1913 das Verdikt gelockert, 1928 ein generelles Pflanzverbot erlassen, 1939 zog eine Kommission durch die Vorderpfalz und vernichtete die letzten Stöcke. Ein paar für den Messwein rettete der Pfarrer allerdings in sein Garten-Versteck. Mit den Ablegern erlebte der Kilianer eine zweite Blüte und trotzte ab 1955 auch dem Verbot des Mainzer Weinbauministeriums. Mit dem Vollzugsdienst in der Verbandsgemeinde Rheinauen ist nicht zu spaßen. Wird ein Auto 4,80 Meter statt der vorgeschriebenen fünf Meter von der Kreuzung entfernt geparkt, hängt am nächsten Morgen mit großer Wahrscheinlichkeit ein Strafzettel an der Windschutzscheibe. Das Schöne daran: Die Gnadenlosigkeit macht keine Ausnahmen, egal wer da seine Karre wo nicht korrekt hingestellt hat. Die Erzieherinnen und Eltern der Kita St. Martin in Waldsee staunten am Mittwochmorgen nicht schlecht. Im Kindergarten war zuvor eingebrochen worden, nun war die Spurensicherung vor Ort, und die hatte ihr Fahrzeug vor dem Kindergarten entgegen der Fahrtrichtung geparkt. Es dauerte nicht lange bis der Vollzugsdienst vorfuhr und ein Knöllchen hinter den Scheibenwischer klemmte. Dass es sich um ein ziviles Polizeifahrzeug handelte, spiele keine Rolle, wurde auf Anfrage im Ordnungsamt Rheinauen mitgeteilt. Selbst ein Streifenwagen hätte einen Strafzettel verpasst bekommen. Erst wenn nachgewiesen werde, dass die Fahrer einen guten Grund für ihr Falschparken hatten, werde das Knöllchen zurückgenommen. Was in diesem Fall natürlich der Fall war. Ein schönes Wochenende wünschen Reinhold Horländer und Christine Kraus |län

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