Speyer Eingekreist:
’ Anwälten eilt ja der Ruf voraus, dass sie trockene Bürokraten seien, deren Kreativität sich auf die Auslegung von Paragrafen beschränke. Wie falsch das ist, bewies diese Woche der Anwalt der Firma Scheid & Grabau. Das Lingenfelder Unternehmen wartet seit über zwei Jahren auf die Entschädigung für einen Radlader, den sie bei einem Reifenbrand vor zweieinhalb Jahren der Feuerwehr auf deren Bitte geliehen hatte. Nach dem Brand soll der Lader ein wirtschaftlicher Totalschaden gewesen sein, der Kreis zweifelt aber an, dass alle Schäden von dem Brand stammen. Den Anwalt der Firma reizte das zu diesem schönen, überhaupt nicht staubigen Vergleich: „Stellen Sie sich vor, Sie leihen sich übers Wochenende ein Auto, ein Panzer rollt drüber und Sie stellen es montags zurück, und sagen, es sei nicht klar, ob alle Schäden wirklich vom Panzer verursacht worden sind.“ Das stellen wir uns doch sehr gerne vor und hoffen darauf, dass uns Anwälte auch in Zukunft mit Ideen beglücken, die weit über die Auslegung von Paragraf 48b hinaus gehen. Ein schönes Wochenende wünscht Sebastian Eder