Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Einbrecher vor Gericht: Zwei Stangen Mentos für 3000 Euro

Einer der Tatorte: Friedrich-Magnus-Schwerd-Gymnasium.
Einer der Tatorte: Friedrich-Magnus-Schwerd-Gymnasium.

Erste Drogen mit 13 Jahren, Straftaten, Verurteilungen, Haftaufenthalte. Kann ein 19-Jähriger, der bereits eine beachtliche kriminelle Karriere vorzuweisen hat, seinem Leben eine grundsätzliche Wendung geben? Das Speyerer Amtsgericht hatte seine Zweifel – und fällte ein salomonisches Urteil.

Am Ende flossen Tränen. Nicht der Verzweiflung, sondern der Erleichterung. Zwar hat das Jugendschöffengericht am Amtsgericht einen jungen Mann aus der Domstadt wegen einer Einbruchsserie unter anderem in Schulen und Kitas in Speyer und dem Umland zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt – ohne Bewährung. Doch zugleich gewährte Richterin Sascha Umealo-Wells dem 19-Jährigen trotz dessen erwiesener „erheblichen kriminellen Energie“ eine weitere Chance, sein Leben zum Besseren zu wenden.

Ein halbes Jahr hat er nun Zeit, seine Drogensucht anzugehen, eine Arbeitsstelle zu finden und nicht wieder auf die schiefe Bahn zu geraten. Gelinge ihm dies, so die Richterin, werde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Verstoße der gebürtige Speyerer jedoch gegen die Auflagen, werde er erneut in eine Jugendstrafanstalt einrücken, zum dann wohl vierten Mal.

Schon hafterfahren

Die bisher fünf Verurteilungen und drei Gefängnisaufenthalte des „hafterfahrenen“ Speyerers in so jungen Jahren waren es denn auch, die Umealo-Wells an den Beteuerungen des Angeklagten, er sehe seine Fehler ein und werde diesmal den Neuanfang ganz sicher packen, zweifeln ließ. „Wir haben uns schon öfter gesehen, und es hat nie geklappt“, erinnerte die Richterin den reumütigen Mann.

Bereits mehrfach war der Speyerer mit dem Gesetz in Konflikt geraten, zuletzt zwischen Februar und Juni 2024 mit einer ganzen Reihe von Einbrüchen. So soll er unter anderem im März ins Schwerd-Gymnasium eingedrungen sein. Dort fand er zwar kein Geld, aber zwei Stangen Mentos-Kaubonbons, die er mitgehen ließ, einen Sachschaden von rund 3000 Euro hinterlassend. Auch die Pestalozzi-Grundschule in Römerberg und zwei Kitas in der Gemeinde sowie eine Autowerkstatt und ein Autohaus in Speyer waren laut Anklage Ziele. In allen Fällen fiel die Beute mit maximal einigen Hundert Euro in bar bescheiden aus, der angerichtete Schaden war gleichwohl meist beträchtlich. Die Polizei nahm den im Tatzeitraum 18-Jährigen Mitte August fest. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Früh auf Abwegen

Vor Gericht wurde das Bild eines Menschen offenbar, der schon früh auf Abwege geriet. Cannabis habe er erstmals im Alter von 13 Jahren konsumiert, zunächst morgens „vor der Schule“, dann immer mehr, sagte der Angeklagte, der auch alle ihm zur Last gelegten Taten gestand. Alkohol kam hinzu. Später als weiteres Rauschmittel Codein, ein Opiat. Seine Jugend prägten zunehmend Konflikte mit den Eltern, häufiges Fehlen in der Schule, das Abrutschen in einen Kreis unguter Freunde und Eingriffe des Jugendamtes, das ihn in Wohngruppen unterbrachte – aus denen er dann ausbüxte. Als „pädagogisch nicht erreichbar“ und „unkooperativ“ wird er in dieser Zeit charakterisiert. Erste Straftaten wie Diebstahl und Raub und erste Verurteilungen folgten.

Die gedankliche Wende kam offenbar im Sommer 2024 bei einem Urlaub mit den Eltern. Da habe er den Beschluss gefasst, so nicht weitermachen zu wollen, sagte der Angeklagte. Und tatsächlich: Fortan ließ er die Finger von Betäubungsmitteln, suchte von sich aus Rat bei der Jugendberufsagentur, bewarb sich, wurde bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und arbeitete dann in Speyer-Süd in einem Lager. Eine Lehrstelle dort schien möglich. Da griff die Polizei zu.

Im Sommer stabilisiert

„Das war für meinen Mandaten der denkbar ungünstigste Moment“, bedauerte Verteidiger Steffen Christmann. Denn just zu der Zeit habe sich der Speyerer stabilisiert, die Arbeit habe ihm Struktur gegeben, ein Drogentest verlief negativ. Er schien sein Leben in den Griff zu bekommen, auch in der Familie lief es besser. In der Haft dann ein Rückfall in alte Muster: Auseinandersetzungen mit Mitgefangenen, Disziplinarmaßnahmen, erneuter Drogenkonsum.

Aber auch hier wieder: allmähliche Einsicht, eine immer besser werdende Führung, den Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres mit guten Noten, die Veränderung hin zu einem „Vorzeigegefangenen“, wie die Strafanstalt urteilt. Auch die Jugendgerichtshilfe erkannte im Sommer eine „ermutigende Entwicklung“ des Speyerers, dachte daran, ihn in eine ambulante Erziehungshilfe mit eigener Wohnung einzugliedern.

Geld benötigt

Doch kaum einen Monat nach Haftende im Januar ging der Angeklagte wieder auf Diebestour, „um sich eine stetige Einnahmequelle zu verschaffen“, welche den Drogenkonsum finanzieren sollte, wie Staatsanwältin Anne-Marie Knappitsch ausführte. Da sie noch nicht genug „handfeste Anhaltspunkte“ für eine günstige Sozialprognose sah, forderte sie eine Jugendstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Verteidiger Christmann indes verwies darauf, dass ein „Wendepunkt“ erreicht sei. Der junge Mann sei einsichtig, strebe Wiedergutmachung an und sei gewillt, sein Leben grundlegend zu ändern. Dass er es könne, habe er gezeigt. Eine Haftstrafe sei nötig – aber zur Bewährung.

Richterin Umealo-Wells entschied sich für einen Mittelweg, was Christmann „salomonisch“ nannte. Das Gericht verließ der 19-Jährige als freier Mann, wenn auch künftig unter Aufsicht eines Bewährungshelfers. Sein von der Polizei konfisziertes Brecheisen wollte er nicht wieder zurück.

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