Speyer Der unheimliche Zopfabschneider
„Die Büberei des Zopfabschneidens“, wie es damals in einem Zeitungsbericht hieß, war im 19. Jahrhundert in Speyer ein Problem.
„Als gestern Abend nach sieben Uhr das dreizehnjährige Mädchen des Briefträgers Friedrich aus der Strickschule nach Hause ging, wurde ihm einer seiner zwei langen Zöpfe hart am Hinterkopfe weggeschnitten“, beschreibt die „Pfälzer Zeitung“ einen Fall aus Ludwigshafen. Auch andere in der Pfalz erscheinende Zeitungen berichteten im Januar des Jahres 1858 über gleichartige Vorkommnisse, die sich in Kaiserslautern, Homburg und weiteren Städten der Region ereignet hatten. Dabei waren zumeist minderjährigen Mädchen auf offener Straße die Zöpfe abgeschnitten worden – angeblich zumindest, denn alle Fälle wiesen das gleiche Muster auf und die vermeintlichen „Täter“ konnten stets in der Dunkelheit entkommen. Auch anno 1858 gab es offenbar schon „Nachahmungstäter“, so dass sich bald ähnliche Meldungen häuften: In Speyer erschienen zwei zwölf Jahre alte Mädchen mit ihren besorgten Eltern bei der Polizei, weil ihnen „fremde Individuen in böswilliger Absicht“ am 22. und 24. Januar 1858 kurz nach Beginn der Dämmerung auf offener Straße ihre Zöpfe abgeschnitten hatten. Die Nachricht verbreitete sich laut Zeitung in Windeseile unter den Speyerern, „versetzte diese in Aufregung und beängstigte insbesondere den weiblichen Theil der Bevölkerung“. Die Polizeidienststellen in der Pfalz nahmen die angezeigten Fälle von Amts wegen ernst und begannen mit Ermittlungen. So warnte das Kommissariat in Zweibrücken Ende Januar 1858 potenzielle Zopfabschneider, dass dieses Vergehen mit einer Strafe von zwei bis fünf Jahren geahndet und zusätzlich noch mit einer Geldbuße belegt werden konnte. In Speyer beließ man es nicht bei bloßen Warnungen: „Durch die Polizeibehörde“ – so die „Pfälzer Zeitung“ – „wurde sofort eine Untersuchung eingeleitet, jeder Schein einer Spur des Thäters verfolgt, Zeugen vernommen, Sachverständige verhört, hierdurch Personen ihrem Erwerb und ihren gewohnten Beschäftigungen entzogen“. Ein Verdächtiger landete für kurze Zeit im Speyerer Polizeigewahrsam, bis die zwei „Opfer“ schließlich kleinlaut eingestanden, sich selbst die Zöpfe abgeschnitten zu haben, „um sich interessant zu machen“. Die Mädchen wurden trotz ihrer erst zwölf Jahre als „Urheberinnen eines beleidigenden Unfugs“ zu einer Geldbuße von je 5 Gulden und 8 Kreuzern verurteilt. „Entwarnung“ gab es wenige Tage später auch aus Homburg, wo laut Zeitung zwei Mädchen sich die Zöpfe in gleicher Absicht selbst abgeschnitten hatten, so dass die Polizei auch dort vergeblich nach vermeintlichen „Zopfabschneidern“ gefahndet hatte.