Speyer Bestellen, säen, ernten

Heiligenstein im Jahr 1517 war ein typisches Straßendorf, an dem rechts und links entlang der Dorfstraße circa 25 meist einfache Lehmhäuser sowie Höfe und Hofreiten (Innenhöfe von bäuerlichen Gehöften) aus Holzwerkgeflecht standen. Darin wohnten etwa 50 Erwachsene mit ihren Kindern. Insgesamt lebten zu jener Zeit weniger als 150 Personen im Ort. Ein aus dem Jahr 1581 erhaltener Plan vermittelt recht gut, wie Heiligenstein zu Beginn des 16. Jahrhunderts wohl aussah. Eine Schule gab es nicht; sie wurde vermutlich erst circa 100 Jahre später errichtet. Erster Mann im Ort war Schultheiß Claus Sydmann, den man als Stabhalter für die Jahre 1515 bis 1520 kennt, und der wohl der Sohn des alten Schultheißen Hans Sydmann war. Als weitere Gerichtsmänner (Schöffen) werden genannt: Hans Waruff, Cleusel Khonigs (König), Heinrich König, Hans Rieß, Hans Schwartz, Matern Wentz und Hans Acker. Heiligenstein gehörte damals zum Amt Marientraut. Der dortige Verwaltungsbeamte hieß im Jahr 1517 Hans Glauer. Das Leben der bäuerlichen Landbevölkerung in jener Zeit war sehr hart. Das dürftige Wachstum der Pflanzen 1517 führte zu einer Preissteigerung bei allen Früchten. Deshalb musste fast der ganze Vorrat an Geld und Früchten des Hochstifts verwendet werden, um die armen Untertanen vor dem Hungertod zu bewahren. Im Speyerer Domkapitelprotokoll steht in einem Eintrag vom 27. April 1517: „Da die Fruchtpreise steigen und Mißwachs und Mangel zu befürchten ist, hat der Rat [in Speyer] eine Verordnung erlassen, um den Furkauf (Verkauf) zu verhindern.“ Am 1. Mai heißt es weiter, dass das Ausfuhrverbot trotz schwerer Bedenken aufgehoben wurde, sich aber der Klerus bereit erklärte, „die Stiftspersonen anzuweisen, dass sie jeden beabsichtigten Kornverkauf vorher dem Bürgermeister anzeigen sollen, damit das Korn eher den Bürgern als Fremden zu Gute kommt.“ Mitte April wird von starkem Frost berichtet, der sich auf das Wachstum der Pflanzen negativ auswirkte und die Ernte erneut stark beeinträchtigte. Das Leben bot nur wenig Abwechslung. Für die Menschen bedeutete praktisch jeder Tag ein Kampf ums Überleben. „Bestellen, säen, ernten“ war in jener Zeit der monotone Dreiklang, der stark von den Launen der Natur und dem Rhythmus der Jahreszeiten geprägt war. Kirchliches Leben Als Pfarrer war bis 1520 Johann Byel eingesetzt. Er war der Nachfolger von Johann Schodacher, der für das Jahr 1515 als Ortsgeistlicher überliefert ist. Kaum im Amt, klagte er über Mängel am Pfarrhof, der Kelter und den Ställen. Das Domkapitel gab Byel kurz darauf eine finanzielle Unterstützung von sieben Gulden, damit er die Schäden beheben konnte. Außerdem bekam er auf sein Begehren noch im August 1517 von den Speyerer Herren eine Agende und ein Messbuch zugesprochen. Eine Agende ist eine Handlungsanweisung, die beschreibt, was im Gottesdienst vom Priester und von der Gemeinde zu tun ist. Das Visitationsprotokoll von 1583/84 nennt auch einen Abgabebrief für das Jahr 1517. In dem Dokument musste ein gewisser Gangell (Gangolf) Degen zum Termin „Georgy“ (23. April) einen Gulden Abgabe an die Pfarrei St. Sigismund („Sigmundts Pfleg“) entrichten. Für die Betreuung von Mechtersheim erhielt der Pfarrer ein Drittel vom Lämmer- und Kälberzehnten als Kompetenz, das heißt Bezahlung. In jener Zeit war Heiligenstein nicht nur Mutterpfarrei für Berghausen und Mechtersheim, sondern auch für Dudenhofen. Der dortige Pfarrer, Johann Bohemer aus Rechtenbach, war bereits im 19. Jahr für die dortigen Katholiken mitzuständig. Er sollte dies noch bis zum Jahr 1532 sein. In Berghausen war Peter Nold bis 1520 Frühmesser, der in aller Herrgottsfrühe vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn im dortigen kleinen Gotteshaus die Messe las. Die Berghausener besaßen nämlich keine Pfarrkirche, sondern lediglich eine Kapelle, die dem Heiligen Pankratius geweiht war. Der Mechtersheimer Klosterpfleger nannte sich von 1514 bis 1527 Pater Johann Hedwegk (Hellwegk). Mechtersheim, oder besser gesagt der Mechtersheimer Hof, war zu dieser Zeit ein Wirtschaftshof (Großgut mit Kapelle) des Klosters Eußerthal, der von Mönchen verwaltet wurde. Drei Urkunden, alle geschrieben und gesiegelt von Konrad Vogel, Schaffner zu Kirrweiler, am 27. Mai 1517, berichten über zwei Erneuerungen sowie über eine Bestandsaufnahme der in dortiger Gemarkung liegenden Güter des Speyerer Domkapitels in Heiligenstein beim Ortsgericht. Nebenbei ist auch von zwei Hofgütern des Domkapitels in Heiligenstein die Rede, die „Keuffen- oder Pfaffengut“ sowie „Bronnenhofgut“ genannt wurden. Die überlieferte Ortsgeschichte glaubt heute die Lage des Bronnenhofguts lokalisiert zu haben: gegenüber der heutigen Pfarrkirche. Denn vor dem Anwesen mit geräumigem Platz soll einst ein Brunnen gestanden haben, was hinsichtlich der Lage und Bezeichnung durchaus den Begriff „Bronnenhofgut“ erklären könnte. Die Jahre danach Zu der Not der Bevölkerung gesellte sich 1518 eine pestartige Seuche, die besonders in und um Speyer eine Menge Menschen dahinraffte. Dadurch sah sich das Domkapitel veranlasst, auf kurze Zeit die Stadt zu verlassen und in Rheinhausen seine Sitzungen zu halten. Der Bischof (Georg von der Pfalz, 1513 bis 1529) wanderte nach Amberg in die Oberpfalz aus, um der Gefahr zu entgehen. Für Heiligenstein standen die Jahre 1518 und 1519 ganz im Zeichen der Erweiterung der zu kleinen, alten und baufälligen Pfarrkirche, die nachweislich schon seit 1476 dem Heiligen Sigismund geweiht war. Zwischen dem Domkapitel (Baulastträger am Langhaus) und der Pfarrei Heiligenstein kam es zu ernsten Streitigkeiten bezüglich der Kosten für die Sanierung des Kirchturms. Nach Ansicht des Domkapitels sollte die Gemeinde die Kosten übernehmen. Am Ende, so lässt es sich den 500 Jahre alten Dokumenten entnehmen, wurden am Gotteshaus nur die Schäden ausgebessert. Schließlich berichten die Akten, dass 1520 die ehemalige Gemarkung des einstigen Marrenheimer Hofs zur Gemarkung Heiligenstein gelangte. Dennoch wird Heiligenstein, wie ein Auszug des Lagerbuchs des Klosters Maulbronn 1564 berichtet, Mitte des 16. Jahrhunderts noch als „gemein Fleckh“ bezeichnet, was in etwa bedeutet, dass der Ort nicht besonders groß war.