Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Berzelhof: Wie groß darf der Freisitz werden?

Wirtschaftshof aus dem 18. Jahrhundert: Das Foto zeigt den Berzelhof (rechter oberer Bildbereich) vor seinem Umbau.
Wirtschaftshof aus dem 18. Jahrhundert: Das Foto zeigt den Berzelhof (rechter oberer Bildbereich) vor seinem Umbau.

Der Berzelhof in der Tränkgasse ist eine besondere Immobilie. Als die Stadt das früher als Flohmarkt genutzte Altstadt-Ensemble 2014/15 verkaufte, setzte sie erstmals auf eine Konzeptvergabe. Die steht nach dem Auszug des Blumenladens von Alexandra Remus infrage.

Es wurde nicht allein auf den Preis geachtet, sondern auch auf das Konzept, als die damalige Leerstandsimmobilie vor rund einem Jahrzehnt an den Markt kam. Die Stadt gab einen kulturellen, kunsthandwerklichen oder sozialen Bezug vor, bei dem Gastronomie allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen dürfte. Das reduzierte die Anzahl der Interessenten. Zum Zug kam Floristin Alexandra Remus für ein Blumengeschäft mit integriertem Café, das sich wie erhofft zur beliebten Anlaufstelle entwickelte.

Dass Remus die Immobilie 2021 selbst verkauft und im April 2024 ihr Blumengeschäft geschlossen hat, hat den Berzelhof zum Thema der jüngsten Stadtratssitzung gemacht. Die Linke fragte kritisch nach, ob sich die Ankündigung der neuen Besitzer, ihre Weinlounge im Berzelhof nun zu vergrößern, mit der damaligen Konzeptvergabe vertrage.

Entgegenkommen der Stadt

Inzwischen liegt die Antwort der Stadtverwaltung vor. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD) verweist darauf, dass es schon in der Corona-Zeit eine Änderung gegeben habe: Damals habe Remus vorgetragen, dass ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet sei, und die Stadt ihr daraufhin zugesichert, ein neues Konzept mitzutragen. Demnach wurden die beiden Nutzungseinheiten getauscht, sodass der Blumenhandel den kleineren und ein Café mit Weinhandel den größeren Bereich belegte. Remus verkaufte die Immobilie, blieb jedoch Mieterin im Berzelhof.

„Die jetzigen Bauherren, die Stammgäste von ihr waren, haben sie mit dem Kauf des Anwesens ,aufgefangen’“, so die Stadtverwaltung. Die „Weinlounge“, hinter der Investor Jan Kubat aus Speyer steht, ist nach Einschätzung der Stadtverwaltung weiterhin im Einklang mit der Beschlusslage. Im Grundbuch stehe momentan noch eine sogenannte Unterlassungsdienstbarkeit, die unter anderem eine reine Gastronomie- oder auch Wohnnutzung ausschließe. Ob daran etwas geändert werden muss, sei offen. Der Inhaber hat eine RHEINPFALZ-Nachfrage zu seinen Plänen nicht beantwortet. Laut Stadt will er „einen Teil zur Weinlounge hinzunehmen oder als Verkaufsfläche nutzen“. Dieses Konzept solle nun in einem Bauantrag nachträglich genehmigt werden.

Verhandlungen laufen

Die Oberbürgermeisterin berichtet, dass die Stadt mit dem Investor wegen der Auflagen für einen begrenzten Freisitz und den Ausschluss musikalischer Sonderveranstaltungen verhandle. „Dies möchte der neue Eigentümer nun gerne umsetzen“, so Seiler. Aktuell gehe es um eine Vergrößerung des Freisitzes. Die Verwaltung schlage vor, „nochmals im Stadtrat zu behandeln, ob die damalige Konzeption aufrechterhalten werden soll“. Ein Vorkaufsrecht habe sie nicht.

In der Antwort der Verwaltung erwähnt sind auch Beschwerden von Nachbarn aufgrund abendlicher Veranstaltungen in der Gaststätte. Eine Familie habe Widerspruch gegen den Gaststätten-Betrieb eingelegt.

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