Speyer Angeklagter gesteht
Ein 20 Jahre alter Mann aus Eritrea hat gestern im Prozess vor dem Landgericht in Frankenthal gestanden, einen Landsmann, der in einer Wohngemeinschaft in Otterstadt gelebt hat, im vergangenen Juni bei einer Taufe im Ludwigshafener Stadtteil Pfingstweide erstochen zu haben. Der Angeklagte betonte aber, das Messer nur aus Angst zur Verteidigung eingesetzt zu haben.
Laut Anklageschrift waren der Beschuldigte und das spätere Opfer namens Kubrom am 19. Juni 2016 zu einer Taufe eines ebenfalls eritreischen Asylbewerbers in das Gemeinschaftshaus im Ludwigshafener Stadtteil Pfingstweide eingeladen. Dort eskalierte der Streit zwischen den beiden Männern. Vor dem Haus kam es zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Angeklagte mit einem Küchenmesser neunmal zugestochen haben soll. Zwei seitliche Stiche in die Brust seines Kontrahenten waren tödlich. Das Opfer konnte auch durch eine Not-Operation nicht mehr gerettet werden. Wie die Zeugenvernehmung ergab, befanden sich am frühen Morgen noch rund 15 Feiernde im Gemeinschaftshaus, während sich draußen der tödliche Kampf abspielte. Nach Aussagen des Gastgebers der Feier sei er nach draußen gegangen und habe die beiden Männer miteinander kämpfen sehen. Einer habe geschrien, er sei verletzt. Eine abgebrochene Messerklinge habe noch in der Brust des Opfers gesteckt. Daraufhin habe er die Polizei alarmiert, erzählte der Gastgeber der Taufe gestern vor Gericht. Ein Polizeibeamter, der nach der Tat am Ort des Geschehens war, sagte gestern aus, er habe den Angeklagten mithilfe eines dolmetschenden Partygastes aufgefordert, zu schildern, was passiert sei. Dieser habe daraufhin ausgesagt, dass das spätere Opfer ihn mehrmals am Abend zum Duell herausgefordert habe. Er habe sich nicht schlagen wollen, sei aber am Ende doch mit ihm hinausgegangen. In einer von seinem Rechtsanwalt verlesenen Erklärung stellt der 20 Jahre alte Angeklagte das Geschehen wie folgt dar: Der Getötete, den er zuvor nur vom Sehen kannte, habe ihm bei der Feier vorgeworfen, er hätte ihn beleidigt. Obwohl er dies bestritt, sei der andere im Verlauf des Abends immer wieder zu ihm gekommen und jedes Mal aggressiver geworden. Da dieser größer und stärker gewesen sei als er selbst, habe er große Angst gehabt, zusammengeschlagen zu werden. Zum Schutz habe er das Küchenmesser eingesteckt, bevor er schließlich doch mit nach draußen ging. „Ich zeigte ihm das Messer und sagte, er soll mich in Ruhe lassen“, las der Rechtsanwalt aus der Erklärung des Angeklagten vor. Trotzdem sei das spätere Opfer auf ihn losgegangen, habe ihn am Hals gepackt. Er habe in größter Angst zugestochen. Er habe keinen Streit gewollt, könne noch immer nicht verstehen, was passiert sei, so der Angeklagte weiter. In der Verhandlung wirkte der 20 Jahre alte Mann gestern keineswegs bedrohlich, sondern verschüchtert, hielt oft den Kopf gesenkt, während ihm ein Dolmetscher die Wortbeiträge übersetzte. Wie Gutachterin Dorothea Hatz vom Rechtsmedizinischen Institut in Mainz berichtete, wiegt der Angeklagte 60 Kilogramm bei 1,78 Metern Größe. Der Getötete brachte es dagegen bei 189 Zentimetern auf 82 Kilogramm Körpergewicht. Zu den genauen Handlungsabläufen des Kampfes und der Tatausführung konnte sie keine eindeutigen Aussagen machen. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sowie die Urteilsverkündung sollen am heutigen Mittwoch folgen. |büg