Speyer Als Mitläufer auch nach NS-Zeit Beamter

Lebte von 1891 bis 1973: Ludwig Schmitt, ehemaliger Landrat des Kreises Germersheim.
Lebte von 1891 bis 1973: Ludwig Schmitt, ehemaliger Landrat des Kreises Germersheim.

Nach der Versetzung von Bezirksoberamtmann Josef Endres nach Passau rückte Ludwig Schmitt aus Ansbach an die Spitze des Bezirksamts Germersheim. Er war ein Mann mit NS-Vergangenheit.

Schmitt wurde im Juli 1937 zum Bezirksoberamtmann in Germersheim ernannt. Zu dem Zeitpunkt gehörte er bereits mehreren NS-Organisationen sowie der NSDAP selbst an. Vor Schmitts Ernennung hatte man ihn beim bayerischen Staatsministerium des Innern in München als „politisch einwandfrei“ bezeichnet. Auch die Überprüfung von Schmitts arischer Herkunft fiel positiv aus. So konnte seine Ernennung erfolgen. Wenige Wochen danach begann der Zweite Weltkrieg. Dabei wurde Schmitt vom Reichsstatthalter der Westmark und Chef der Zivilverwaltung in Lothringen zum Einsatz abkommandiert. Die Leitung des Landratsamts Germersheim wurde zwischenzeitlich dem Speyerer Landrat Schug übertragen. Das Ende von Schmitts Amtszeit als Landrat fällt mit dem Ende des Dritten Reichs zusammen. Amerikanische Einheiten, die Germersheim am 24. März 1945 einnahmen, setzten zwei Tage später Stadtinspektor Philipp Gutermann zunächst als Bürgermeister ein. Dabei dürften die Amerikaner Schmitt abgesetzt und die Leitung des Bezirksamts kommissarisch Regierungsoberinspektor Rösch übertragen haben. Von Juni 1945 bis April 1946 war Schmitt interniert. Aus dem Beamtenverhältnis entlassen, verdingte er sich in den folgenden vier Jahren als Holzarbeiter im Forstamt Heilsbronn bei Ansbach. 1948 sprach Schmitt beim Präsidenten des Verwaltungsgerichts Ansbach vor und empfahl sich für eine mögliche Anstellung als „juristischer Hilfsarbeiter“. Die Hauptkammer Ansbach, die Schmitts Verstrickung in den Nationalsozialismus aufzuklären hatte, stufte ihn am 20. Juni 1949 nur als „Mitläufer“ ein und erlegte ihm auf, 100 D-Mark an den Wiedergutmachungsfonds zu zahlen. Ein mehr als mildes Urteil für einen von 1937 bis 1945 in gehobener Position tätigen politischen Funktionsträger im Dienst eines Unrechtsstaats. Die Einstufung ebnete Schmitt – wie so oft damals – den Weg zur Wiedereinstellung als Beamter, nun in einem demokratischen Staatswesen. Personalnot am Verwaltungsgericht Ansbach war letztlich der Grund, warum Schmitts einstweilige Einstellung als juristischer Mitarbeiter vom Innenministerium in München befürwortet wurde. Bei der Regierung von Mittelfranken trat Schmitt seinen Dienst am 8. September 1949 an, wo er zum Leiter der Außenstelle des Landesamts für Soforthilfe bestellt wurde und die Sachgebiete Kriegsschäden, Lastenausgleich und Zwangsenteignung bearbeitete. Regierungsdirektor Antz schrieb am 20. März 1950 ans Staatsministerium des Innern, dass Schmitt umsichtig arbeite und leite, ein Verwaltungsfachmann „von hohen Qualitäten“ sei und charakterlich „einen vorzüglichen Eindruck“ mache, weshalb er eine Ernennung zum Beamten empfahl, was dann Ende März 1950 rückwirkend zum 1. Februar geschah. Damit war Regierungsrat Schmitt fünf Jahre nach seiner Entlassung wieder Jurist und Beamter im höheren Dienst. Die Beförderung Schmitts zum Oberregierungsrat bei gleichzeitiger Berufung ins Beamtenverhältnis erfolgte zum 1. September 1950. Zu einer weiteren in Erwägung gezogenen Beförderung Schmitts zum Regierungsdirektor kam es nicht mehr, obwohl ihm im März 1952 erneut überdurchschnittliche Qualitäten attestiert wurden und seine „Einstellung zum demokratischen Staat“ als „bedenkenfrei“ eingestuft wurde, wie bereits elf Jahre zuvor hinsichtlich seiner Einstellung zum NS-Staat. Zum 31. Juli 1956 wurde Schmitt in den Ruhestand versetzt. Danach zog er von Ansbach nach Erlangen, wo er am 26. Juli 1973 im Alter von 82 Jahren starb. Die Serie Die RHEINPFALZ nimmt den 200. Geburtstag des Kreises Germersheim zum Anlass, dessen Führungspersönlichkeiten in lockerer Folge vorzustellen.

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