Speyer Allgemeinverfügung: Das gilt ab Montag

Wochenmärkte dürfen weiterhin stattfinden.
Wochenmärkte dürfen weiterhin stattfinden.

Ab Montag sind Veranstaltungen im Außenbereich auf maximal 100 Personen begrenzt, in geschlossenen Räumen auf 50. Im privaten Bereich gilt die Empfehlung, sich mit nicht mehr als zehn Personen aus zwei Hausständen zu treffen.

Der Alkoholausschank und –verkauf wird in der Zeit von 23 bis 6 Uhr an allen Verkaufs- und Ausgabestellen untersagt. Buffets dürfen nicht mehr angeboten werden.

Sport im Freien darf nur noch mit maximal 30 Personen gleichzeitig in festen Kleingruppen stattfinden. Zuschauer sind nicht mehr zugelassen, Wettkampfsituationen und –simulationen werden ebenso wie Kontaktsport untersagt. Im Innenbereich dürfen maximal zehn Personen unter Einhaltung der Hygieneregeln zum Sport zusammenkommen – dies gilt auch für Sportkurse. Umkleiden sind nur noch von einer Person zu nutzen. Von den Regelungen ausgenommen ist neben dem Pflichtwettkampfbetrieb in allen Sportarten und Klassen auch der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Spitzen- und Profisport.

Messen, Ausstellungen, Floh- und Trödelmärkte, Spezialmärkte und ähnliche Märkte, können vorerst nicht mehr stattfinden. Wochenmärkte sind von dieser Regelung ausgenommen.

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