Speyer 373 Punkte in Flensburg: Speyerer Verkehrssünder soll ins Gefängnis

Wurde im September von der Polizei eingezogen: Auto des Angeklagten.
Wurde im September von der Polizei eingezogen: Auto des Angeklagten.

Zur Bewährung hatte das Speyerer Amtsgericht im Dezember 2019 eine neunmonatige Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis für einen 38-jährigen notorischen Verkehrssünder ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wollte, dass der Mann , der mehr als 370 Punkte in Flensburg hat, ins Gefängnis muss und legte Berufung ein. Das Landgericht Frankenthal hob die Bewährung am Dienstag auf.

Der Angeklagte, der in Speyer wohnt, ist zweimal zu oft ohne Führerschein Auto gefahren. Bereits 2015 und 2016 war er zu Geldstrafen verurteilt worden, unter anderem, weil er ohne Fahrerlaubnis am Steuer gesessen hat. Der 38-Jährige hat zwar einen italienischen Führerschein, da dieser jedoch nur die Umschreibung eines rumänischen Führerscheins ist, ist er in Deutschland nicht gültig. Im Februar 2019 folgte die nächste Verurteilung. 151 Fälle des Fahrens ohne Erlaubnis und ein Unfall, den der 38-Jährige aus Unachtsamkeit verursacht hatte, brachten ihm am Amtsgericht Speyer acht Monate Haft ein, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Im Dezember saß der 38-Jährige, der laut Polizei 373 Punkte in Flensburg angesammelt hat, erneut als Angeklagter im Amtsgericht. Am 10. August und am 10. September war er in Speyer von der Polizei beim Autofahren entdeckt worden. Neun Monate Haft, wieder zur Bewährung, lautete das Urteil. Gegen die Bewährung legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. „Es geht nicht, dass man sich durchgehend und konsequent gegen Gesetze stellt“, nannte Oberstaatsanwältin Petra Zimmermann im Gespräch mit der RHEINPFALZ als Grund, warum der 38-Jährige ins Gefängnis soll.

„Ich habe Fehler gemacht“

Die zwei Fahrten hatte der Angeklagte am Amtsgericht zugegeben. Einmal habe er keine andere Möglichkeit gehabt, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein. Einmal habe er einen Freund nach Hause gefahren, weil dem schlecht geworden sei. Gefahren ist der 38-Jährige in einem „hochmotorigen auffälligen Fahrzeug“, wie der Vorsitzende Richter Andreas Tangl sagte. Das hatte der Angeklagte wenige Wochen nach der Verurteilung im Februar 2019 gekauft. Eigentlich gehöre das Auto seinem Cousin, so der 38-Jährige. „Ich habe Fehler gemacht“, sagte er auf Fragen und Vorhaltungen.

Entscheidend dafür, ob die Bewährung aufgehoben wird, war die Frage, ob der 38-Jährige erneut ohne Führerschein fahren wird. Sein Mandant habe „einen Denkzettel bekommen“, der ausreiche, so habe er wegen des Autos inzwischen 70.000 Euro Schulden, sagte Rechtsanwalt Christian Leitmann. Die könne er nicht abzahlen, wenn er ins Gefängnis muss. Die bisherigen Strafen hätten bei dem Angeklagten nichts bewirkt, waren sich Zimmermann und Tangl einig. Der Mann sei, ohne dass er „in einer Notsituation war“, erneut Auto gefahren und es sei zu erwarten, dass er das wieder tun wird, so Tangl. Hier helfe nur noch eine Haftstrafe als Sanktion.

Es sei noch nicht entschieden, ob man gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht einlegen wird, so Leitmann. Die Verkehrsbehörde bei der Stadtverwaltung entscheidet, ob und wann der Mann einen Führerschein erhält.

RHEINPFALZ-Kommentar von Annegret Ries: Geteilte Meinung

Ein Führerschein sei nicht nur eine Formsache, sondern eine Bescheinigung, dass man fähig ist, Auto zu fahren, sagte der Vorsitzende Richter. Ob diese Fähigkeit wirklich vorhanden ist, kann man bei nicht wenigen Autofahrern bezweifeln. Doch ist ein Führerschein nun einmal notwendig. Der 38-Jährige hätte Chancen gehabt, im vergangenen Jahr einen Führerschein zu bekommen, die Vorbereitungen hatte er getroffen. Es war ziemlich dumm, sich das zunichte zu machen. Es stimmt, dass der Mann reichlich uneinsichtig ist, ob es aber notwendig ist, ihn deshalb ins Gefängnis zu stecken, darüber kann man geteilter Meinung sein.

x