Blieskastel Zum Jahreswechsel wird Innenstadt in zwei Parkzonen aufgeteilt
Mit Blick auf die künftige Parkraum-Situation erläutert die Erste Beigeordnete Lisa Becker (Grüne), dass das Blieskasteler Stadtgebiet bald in zwei Parkzonen aufgeteilt werde. Als Parkzone A sieht das Konzept vom neuen Jahr an den eigentlichen Innenstadtkern mit dem Paradeplatz und der Von-der-Leyen-Straße vor. In dieser Zone soll schon ab 1. Januar 2021 die zulässige Parkdauer auf höchstens eine Stunde beschränkt werden. Allerdings bleiben die Parkplätze an der Festhalle sowie die Abstellflächen zwischen der Festhalle und dem Rathaus II von dieser Regel vorerst noch ausgenommen.
Anwohner mit Ausweis parken zeitlich unbegrenzt
Bis zu drei Stunden lang wird man sein Fahrzeug künftig hingegen in der Parkzone B abstellen dürfen. Dieses Gebiet umfasst am Altstadtrand die Florian- und die Bahnhofstraße. Lisa Becker: „Anwohner mit einem Anwohnerparkausweis können bis auf wenige Ausnahmen überall weiterhin zeitlich unbegrenzt parken.“
Darüber hinaus sollen in noch etwas weiterer Entfernung Dauerparkplätze ausgewiesen werden, zum Beispiel für das Personal der Läden, Banken und Behörden in der Innenstadt.
Im Frühjahr 2021 – wann genau, ist derzeit noch unklar – werden dann auch die neue Parkzone B und die Dauerparkplätze ausgeschildert.
Rücksicht auf die Kundschaft nehmen
Vom neuen Jahr an, so führt die Beigeordnete weiter aus, können Anwohner im Blieskasteler Bürgerbüro ihre Parkausweise beantragen. „Das Formular wird über die Homepage der Stadt abrufbar sein und kann per E-Mail an die Stadtverwaltung gesendet oder dort abgegeben werden.“ Die Ausweise kosten 30 Euro und gelten ein Jahr lang. Parken darf man damit in der gesamten Altstadt sowie in der Florian- und Bliesgaustraße. Allerdings werden die Schlossberg- und die Von-der-Leyen-Straße sowie der Paradeplatz während der üblichen Geschäftszeiten vom Anwohnerparken ausgenommen. Denn zu diesen Zeiten sollen diese Parkplätze der Kundschaft des Blieskasteler Einzelhandels vorbehalten bleiben.