Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Wenn E-Scooter-Unfälle tödlich enden: Polizei gibt Einblicke

Wenn man mit einem E-Scooter im Straßenverkehr fährt, gibt es ganz bestimmte Regeln. Sonst kann es passieren, dass bei einem Unf
Wenn man mit einem E-Scooter im Straßenverkehr fährt, gibt es ganz bestimmte Regeln. Sonst kann es passieren, dass bei einem Unfall Menschen sterben. So wie im Juni 2023, als zwei 16- und 17-Jährige in Saarbrücken ihr Leben verloren.

Seit 2019 fahren immer mehr E-Scooter auf saarländischen Straßen. Entsprechend gestiegen sind die Unfallzahlen. Manchmal enden die Unglücke tödlich. Es sind aber nicht größtenteils Jugendliche, die mit den kleinen Rollern Unfälle bauen.

120 E-Scooter-Unfälle, 87 davon mit Personenschäden, hat die saarländische Polizei im vergangenen Jahr registriert. Im Vergleich zum Vorjahr sind das etwas weniger: 2022 gab es 133 von der Polizei aufgenommene Unfälle, 93 davon mit Verletzten. Ein Blick in die Tabelle zeigt: Seit 2020 sind die Unfallzahlen rapide gestiegen. Im ersten Corona-Jahr waren es gerade mal 35 E-Scooter-Crashs, bei 29 Unfällen wurden Personen verletzt. 2021 kletterten die Unfallzahlen bereits auf 87 (50 mit Verletzten).

Die Annahme, dass häufig Jugendliche in E-Scooter-Unfälle verwickelt sind, stimmt laut saarländischem Landespolizeipräsidium nicht. Zwischen 2020 und 2023 waren es gerade mal 28 von der Polizei aufgenommene E-Scooter-Unfälle, bei denen Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahre involviert waren. Auf die gesamte Anzahl der Crashs gerechnet, sind das nur etwas über zehn Prozent. „Grundsätzlich gilt: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht aller Verkehrsbeteiligten“, so Marc Fischer von der Landespolizei.

Promillegrenze und Vorgaben fürs Parken

Es gibt von der Polizei sogar einen Infoflyer zum Fahren von E-Scootern (im Beamtendeutsch „Elektrokleinstfahrzeug“ genannt). Grundsätzlich darf jeder ab 14 Jahren so ein Gerät steuern, eine Fahrerlaubnis oder Mofa-Prüfbescheinigung braucht es nicht. Dafür müssen die E-Scooter eine Betriebserlaubnis, Fahrzeugidentifizierungsnummer sowie eine Haftpflichtversicherung haben. Wie bei Fahrrädern gilt die Regel, dass E-Scooter auf gekennzeichneten Radwegen fahren müssen. Gibt es die vor Ort nicht, müssen die Scooter auf die Straße ausweichen.

Wenngleich die kleinen E-Scooter in den Städten nahezu an jeder Ecke stehen, gelten laut Polizei fürs Fahren bestimmte Regeln. Im Straßenverkehr sollte man einzeln hintereinander fahren, zudem möglichst weit rechts. Beim Abstellen sollten die Scooter möglichst platzsparend und nicht mitten im Weg geparkt werden. Verboten ist das Mitnehmen von Personen, das Ankuppeln eines Hängers oder das Anhängen an andere fahrende Fahrzeuge. Ebenso gibt es Richtwerte für das Fahren mit Alkohol im Blut. Eine Ordnungswidrigkeit, so die Polizei, gilt schon ab 0,5 Promille. Die absolute Fahruntüchtigkeit ist wie bei anderen Fahrzeugen ab 1,1 Promille erreicht.

Schwere Unfälle bleiben in Erinnerung

Erst am Sonntagabend wurde ein 45-Jähriger E-Scooter-Fahrer bei einem Unfall in Saarbrücken schwer verletzt. Laut Polizei fuhr er mit dem gemieteten Roller in ein geparktes Auto und ist anschließend gestürzt. Dabei habe er sich schwere Kopfverletzungen zugezogen. Einen Helm habe der 45-Jährige nicht getragen. Die Einsatzkräfte hätten Alkohol im Atem des Mannes gerochen.

Ebenso präsent bleibt der tödliche E-Scooter-Unfall im Juni 2023, ebenfalls passiert in Saarbrücken. Zwei Jugendliche (16 und 17 Jahre), die zusammen auf einem E-Scooter unterwegs waren, wurden an der Ampel zwischen Fußgängerzone und Europa-Galerie von einem Auto erfasst. Der Fahrer war ein 44 Jahre alter Mann. Der Unfall, so das danach in Auftrag gegebene Gutachten, wäre vermeidbar gewesen.

x