Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Vor Gericht: Im Suff den Vermieter erschlagen?

Verhandlung vorm Saarbrücker Schwurgericht: Hat der 36-Jährige seinen Vermieter brutal getötet?
Verhandlung vorm Saarbrücker Schwurgericht: Hat der 36-Jährige seinen Vermieter brutal getötet?

Richtete ein 36-Jähriger im September 2023 ein regelrechtes Blutbad an? Die Staatsanwaltschaft geht von einem brutalen Totschlag aus. Der Mandant könne sich nicht erinnern, die Tat begangen zu haben.

Vor dem Schwurgericht Saarbrücken begann am Freitag der Prozess gegen einen 36-jährigen gelernten Estrichleger aus Saarbrücken, der im September 2023 seinen 64-jährigen Vermieter in beispielloser Brutalität getötet haben soll. Der Angeklagte muss sich wegen Totschlags im Zustand verminderter Schuldfähigkeit verantworten. Wegen seines Hanges zum übermäßigen Alkoholmissbrauches strebt der Oberstaatsanwalt die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt. Er war zur Tatzeit, abends um 22 Uhr, stark betrunken. Sein Alkoholgehalt im Blut betrug 2,28 Promille.

Anklageschrift wirkt erschütternd

Wie im Rausch drang er an diesem Abend um 22 Uhr gewaltsam in die Wohnung seines Vermieters im Erdgeschoss, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. „Er schlug zunächst die Glasfassung der Holztür ein, wo er im Wohnungsflur seinen Vermieter trifft“. Der fast 190 cm große Hüne war seinem Vermieter „körperlich stark überlegen“. Er traktierte ihn mit Schlägen und Tritten, insbesondere den Kopf. „Er nahm den Kopf des 64-Jährigen und schlug diesen gegen die Wände, den Boden und gegen die Wände, den Boden im Bad und die Türrahmen“, so die Anklage weiter. Der Vermieter sei im hinteren Bereich des Flures zu Boden gefallen. Dort schlug er den Kopf gegen den Boden und die Wand“, bis das Blut zur Decke spritzte. Er schlug mit Fäusten auf ihn ein, „wobei er sich auf den Brustkorb des Opfers setzte“. Der Ankläger listet alleine über zwanzig schwerste Verletzungen am Opfer als tödliche Folge des brutalen Vorgehens des Angeklagten auf.

Angeklagter erinnere sich nur „bruchstücksweise“

Der Rechtsmediziner und seine Kollegin der Homburger Rechtsmedizin verfolgen als Gutachter den Prozess im Gerichtssaal. Verteidiger Dirk Gerlach erklärte für seinen Mandanten, dass er die vorgetragenen Vorwürfe des Oberstaatsanwaltes einräume. Er könne sich nur bruchstückweise an das Geschehen erinnern. Er könne sich nicht erklären, dass er „die Tat selbst begangen“ habe. Auch das Motiv für die Tat erkenne er nicht. Dass sein Mandant das Haus seines Vermieters hätte abkaufen wollen und es deswegen zu Unstimmigkeiten gekommen sei, dazu möchte der Angeklagte nichts sagen. Seine Erinnerungsvermögen sei erst viel später nach der Tat wieder eingetreten.

Der Vorsitzende Richter Albrecht Lauer trug gestern die Biografie des Angeklagten aus der Akte heraus vor. 1987 in Polen geboren, kam er mit seiner Familie 1991 nach Deutschland. Nach der Grundschule erlernte er den Beruf als Estrich-Leger. Zuletzt arbeitete er als Facharbeiter in der Industrie. Aus seiner Beziehung mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin gehen zwei Kinder hervor. Nach der Trennung 2020 steigerte er seinen Alkoholkonsum. Eine ehemalige Bekannte von ihm sagte gestern: „Er hat sehr viel getrunken“. Dennoch hätte sie keine Angst vor ihm gehabt und sei erschüttert, als sie von Tat erfahren habe. Seine Ex-Lebensgefährtin beschrieb ihn als fürsorglichen Mensch, der sich immer „verantwortungsvoll“ um die Kinder bemüht hätte. 2010 sei sie mit ihm in die Wohnung eingezogen. 2020 hätten sie sich getrennt, so die Zeugin. Dass es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Angeklagten und seinem Vermieter kam, bestätigten gestern vor Gericht zwei Frauen, die indem Haus bis Mitte 2010 wohnten. Den Kontakt zu dem Vermieter hätte sie gehalten. Im Juni 2023, gut drei Monate vor der Tat hätten sie den Vermieter zum letzten Mal gesehen. Er sagte damals: “Ich habe Angst vor ihm(dem Mieter). Ich möchte, dass er auszieht“. Der Angeklagte hätte seine Vermieter gedrängt, dass er ihm sein Haus verkaufe. „Das wollte er nicht“, sagte eine Zeugin. Der Prozess wird am 6. März fortgesetzt.

x