St Ingbert RHEINPFALZ Plus Artikel Verurteilter Ex-OB Georg Jung behält seine Pension

Georg Jung
Georg Jung

Am 11. Juli 2014 war er wegen Vorteilsannahme und Untreue verurteilt worden. Trotzdem – so ein neues Urteil vom März 2021 – darf der ehemalige St. Ingberter Oberbürgermeister Georg Jung (CDU) seine Beamtenpension behalten.

Wie das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis am Mittwoch, 10. März, mitteilte, hat die Kammer eine Disziplinarklage des Landesverwaltungsamtes abgewiesen. Über diese Klage war bereits am 4. März vor dem OVG verhandelt worden; das Urteil wurde jetzt erst nachgereicht. Jung kämpfte im Saarlouiser Berufungsprozess um sein Ruhegehalt von monatlich 4000 Euro netto, das ihm das Landesverwaltungsamt hatte streichen wollen.

Im Juli 2014 hatte das Landgericht Saarbrücken den Ex-Rathauschef wegen Vorteilsnahme in vier Fällen sowie Untreue in einem Fall zu 15.000 Euro Geldstrafe verurteilt, aufgeteilt in 300 Tagessätze zu je 50 Euro. Jung hatte damals ein Geständnis abgelegt. In seiner Zeit als OB soll er bei Firmen in den Jahren 2007 bis 2011 Spenden in der Gesamthöhe von 445.000 Euro eingeworben haben – für den „Verein zur Förderung der sozialen und kulturellen Belange der Stadt St. Ingbert“. An den Verein, dessen Vorsitzender Georg Jung hieß, sollen zwei St. Ingberter Unternehmen sowie zwei Beratungsfirmen gespendet haben. Außerdem ließ Jung von einer Münchner Anwaltskanzlei ein Gutachten für gut 31.000 Euro erstellen und von der „Bläse-Stiftung für Wohlfahrtspflege“ bezahlen. In dem Gutachten ging es um die Frage, ob Jung auch nach seiner gescheiterten Wiederwahl als Oberbürgermeister noch Chef der Stiftung bleiben könne. Mit diesem Auftrag hat er sich laut dem rechtskräftigen Urteil vom Juli 2014 der Untreue schuldig gemacht.

Gericht erkennt Milderungsgründe

2018 reichte das saarländische Landesverwaltungsamt eine Disziplinarklage gegen Jung ein: Wegen dessen strafrechtlicher Verurteilung wollte das Amt als zuständige Disziplinarbehörde die Ruhegehaltsansprüche des St. Ingberter Ex-OB aberkennen lassen. In erster Instanz folgte das Verwaltungsgericht diesem Ansinnen. Dagegen ging Jung in Berufung vor dem OVG Saarlouis. Dieses wies nun in der Verhandlung am 4. März die Klage des Landesverwaltungsamts ab. OVG-Sprecherin Ursula Freichel gab am Mittwoch, 10. März, den Urteilsspruch bekannt.

Freichel erklärte, dass das Oberverwaltungsgericht dem Beklagten Jung zwar tatsächlich ein „schwerwiegendes Dienstvergehen“ vorwerfe. Es lägen jedoch „Milderungsgründe von einem solchen Gewicht vor, die sein Fehlverhalten bei der gebotenen Gesamtwürdigung aller be- und entlastenden Umstände in einem milderen Licht erscheinen“ ließen. Ein solch erheblicher Milderungsgrund sei vor allem die „überwiegende Uneigennützigkeit seines Handelns“. Denn er habe sich nicht selbst bereichert. Außerdem seien die beruflichen und privaten Folgen für Jung und seine Familie, sein Geständnis im Strafverfahren und die erfolgte Wiedergutmachung des Schadens zu berücksichtigen. Somit, so das OVG, liege kein „endgültiger Vertrauensverlust“ vor, der die Aberkennung des Ruhegehalts rechtfertige.

Keine Wiederwahl beim Urnengang 2011

Der CDU-Kommunalpolitiker Georg Jung war von 2004 bis 2012 Oberbürgermeister in St. Ingbert. Der Rathauschef, dessen offenkundige Begeisterung für öffentliche Baubeginn-Feiern und Grundsteinlegungen ihm im Volksmund den Uznamen „Spaten-Schorsch“ einbrachte, scheiterte beim Versuch der Wiederwahl. In einer Stichwahl am 6. November 2011 unterlag er seinem parteilosen Herausforderer Hans Wagner mit 48:52 Prozent der Stimmen.

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