Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Versuchter Mord in fünf Fällen: Krankenpfleger zu lebenslanger Haft verurteilt

Der 30-jährige Krankenpfleger aus dem Saarpfalzkreis wurde vom Schwurgericht Saarbrücken wegen versuchten Mordes in fünf Fällen
Der 30-jährige Krankenpfleger aus dem Saarpfalzkreis wurde vom Schwurgericht Saarbrücken wegen versuchten Mordes in fünf Fällen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Ein 30-jähriger Krankenpfleger hatte in der Uniklinik Homburg und in der SHG-Klinik Völklingen sechs schwerstkranke Patienten in Lebensgefahr gebracht. Er wurde wegen versuchten Mordes in fünf Fällen und versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

In einem aufsehenerregenden Prozess verurteilte das Schwurgericht Saarbrücken den Krankenpfleger nach 25 Verhandlungstagen am 3. Mai wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Dem Mann, der aus dem Saarpfalzkreis stammt, wurde außerdem für immer verboten, den Beruf eines Krankenpflegers, oder eine Tätigkeit in der Pflege kranker und alter Menschen oder im Rettungswesen auszuüben.

Erst Medikamente gegeben, dann zurück ins Leben geholt

Laut Urteil hat der Krankenpfleger von 2015 bis 2016 während seiner Tätigkeit auf den Intensivstationen in der Uniklinik Homburg und der SHG-Klinik Völklingen den Opfern Medikamente verabreicht. Durch die Medikamente führte er reanimationspflichtige Zustände bei seinen Opfern (zwei Frauen und drei Männer) herbei, um diese durch anschließende Reanimation durch Herzdruckmassage wieder zurück ins Leben zu rufen.

„Streben nach Nervenkitzel und Anerkennung“

Dem möglichen Tod der Patienten habe er gleichgültig gegenüber gestanden und diesen seinem Streben nach Nervenkitzel und Anerkennung bei Kollegen und Ärzten untergeordnet, lautete der Vorwurf der Staatsanwältin Sibille Bock. Noch bis zum Urteilsspruch im März wies der Angeklagte die Vorwürfe der Staatsanwältin zurück. Er sagte damals, er sei niemals ein „Todesengel“ gewesen, als den ihn die Medien hingestellt hätten. Er habe gezielt den Beruf des Krankenpflegers gewählt, um Menschen helfen zu können. Gegen das Urteil des Schwurgerichtes Saarbrücken gingen sowohl der Verurteilte und die Staatsanwältin in Revision.

Durch Rücknahme der Revision: Urteil rechtskräftig

Durch die Rücknahme der Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft ist das Urteil rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am vergangenen Mittwoch, 6. Juli, mit.

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