Saarbrücken
Urteil im Stadionsprozess
„Dem Bauleiter ist untersagt, öffentlich zu behaupten, dass es bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Ludwigsparkstadion“ um Fälle der Korruption sowie Minderbezahlung der von dem St. Ingberter Bauunternehmen eingesetzten Mitarbeiter gehe“, so das Urteil des Saarbrücker Landgerichtes gestern Morgen. Das St. Ingberter Unternehmen Gross hat den beklagten Martin Welker „auf Unterlassung bestimmter Äußerungen in Anspruch genommen, über die in den Medien berichtet wurde“, so die Kammer weiter. Welker hingegen behauptet, ihm seien von den Medien die Äußerungen in den Mund gelegt worden. „Im Übrigen hätten die verbreiteten Meldungen alle einen wahren Kern.“
Die Kammer geht indes davon aus, dass Welkers Aussagen gelogen sind, da er für die Wahrheit seiner Behauptungen keine Belege vorweisen konnte. „Der weitergehende Antrag, der insbesondere Äußerungen zur Abrechnung von Leistungen durch das Bauunternehmen, Äußerungen zur vermeintlichen Mangelhaftigkeit der ausgeführten Arbeiten und Äußerungen im Ermittlungsverfahren betrifft, wurde zurückgewiesen“, so das Gericht. Die seien als Meinungsäußerung geschützt. Die Firma Gross hat mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Behauptungen Welkers einen Teilerfolg erzielt.
Die Firma Gross war von der Stadt Saarbrücken mit dem Umbau des Ludwigsparkstadions beauftragt. Welker hat die Landeshauptstadt Saarbrücken beim Umbau vertreten. Welker ist Geschäftsführer der städtischen Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung (GIU). Die Landeshauptstadt hat, so das Gericht, „die Schlussrechnung nicht vollständig bezahlt. Über die Berechtigung der offenen Restforderung von mehr als 800 000 Euro der Firma Gross an die Stadt besteht Streit. Das war die erste Runde im Rechtsstreit um den Stadionausbau. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt im Zusammenhang mit dem Umbau des Stadions wegen Betruges gegen Unbekannt. Das aber ist eine andere juristische Baustelle.