Saarbrücken
Urteil im Pathologen-Prozess gefallen
Das Landgericht Saarbrücken sprach den 63-jährigen Pathologen aus St. Ingbert am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung, schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen schuldig.
Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Mediziner mit einem inzwischen verstorbenen Komplizen zwischen Februar 2017 und November 2018 wissentlich mehrere falsche Krebsdiagnosen gestellt hat. Der Mediziner betrieb in St. Ingbert ein pathologisches Institut, das Gewebeproben mutmaßlicher Krebspatienten untersuchte. Die auf den falschen Diagnosen basierenden Behandlungsmaßnahmen führten bei den Patienten zu erheblichen Gesundheitseinschränkungen und 2018 sogar zum Tod eines Patienten: Der 59-Jährige starb nach der Operation an einer Blutvergiftung. Zuvor stellte ihm der Pathologe die Diagnose Enddarmkrebs. Seine Fehldiagnosen führten zu nicht erforderlichen medizinischen Eingriffen, so zu Darm- und Gesichtsoperationen oder Chemotherapien.
Der Angeklagte war wegen seines gesundheitlichen Zustandes – er leidet an Alkohol- und Tablettensucht – seinen Aufgaben nicht gerecht, schloss die Staatsanwältin. „Das war ihm bewusst“, sagte sie. Das Gericht sprach den Angeklagten in zwei von insgesamt sieben angeklagten Fällen frei und ging in allen Fällen wegen seiner Suchterkrankung von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.
Im Juni 2020 wurde der 63-Jährige wegen Betrugs in 17 Fällen sowie Bestechung im Gesundheitswesen in 97 Fällen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ein Teil dieser Strafe floss in das Urteil von gestern.
Die Staatsanwaltschaft forderte achteinhalb Jahre und hatte Vorsatz statt Fahrlässigkeit gesehen. Die Verteidiger beantragten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Gegen das Urteil ist Revision möglich; es ist noch nicht rechtskräftig.