Saarbrücken
Urteil am Mittwoch: Ein Patient soll wegen H. gestorben sein
Seit Anfang Februar sitzt der 64-jährige Pathologe H. aus St. Ingbert beim Schwurgericht Saarbrücken zum dritten Mal auf der Anklagebank. Er muss sich diesmal wegen gravierender Fehler seiner Krebsdiagnosen, die 2019 in zwei Fällen zu schweren Folgen bei zwei Patienten führten, verantworten.
Im Fall des 48-jährigen Patienten führte die falsche Krebsdiagnose zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden. Im zweiten Fall starb der damals 70-Jährige. Gestern wurden nach sechstägiger Beweisaufnahme die Plädoyers gesprochen. Oberstaatsanwältin Christiane Mauger fordert für den Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren Haft. Das Verteidiger-Paar des Pathologen forderte dagegen siebeneinhalb Jahre für ihren Mandanten. Auf diese Zeiträume bei den Gefängnisstrafen einigten sich die Prozessgegner vor einer Woche in einer vom Gericht angeregten Verständigung.
2020: Urteil wegen Bestechung in 97 Fällen
Der Angeklagte sitzt bereits zum dritten Mal beim Saarbrücker Landgericht auf der Anklagebank. Im Juli 2020 wurde er wegen Betrugs in 17 Fällen und Bestechung in 97 Fällen im Gesundheitswesen zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.
Zwei Jahre später wurde er im gleichen Gerichtssaal wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Auch damals hatte er falsche Krebsdiagnosen gestellt: Er diagnostizierte damals bei den von ihm untersuchten Gewebeproben Krebs, der nicht vorlag und Operationen nach sich zog. Ein Patient starb.
Im aktuellen Prozess wirft ihm die Anklägerin erneut Falschdiagnosen vor: Ihm sei klar gewesen, dass im Fall falscher Befunde unmittelbar notwendige Maßnahmen nicht eingeleitet würden, „und dies den Tod der betreffenden Patienten nach sich ziehen könnte“. Die Oberstaatsanwältin geht in einem Fall von versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung und im zweiten Fall von Totschlag aus.
Patient leidet noch heute unter Krebsbehandlungen
Daran knüpfte auch die Nebenkläger-Anwältin Astrid Becker an. Sie vertritt den Patienten, der auch heute noch unter den fälschlich eingeleiteten Krebsbehandlungen leidet, vor Gericht. „Der Angeklagte nahm billigend in Kauf, dass seine Diagnosen unzutreffend waren“, so die Anwältin. Die Patienten glaubten der Diagnose des Angeklagten.
Verteidiger Johannes Berg beantragte, den Angeklagten in einem Fall wegen fahrlässiger Körperverletzung und im Fall des verstorbenen Patienten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu bestrafen. Verteidigerin Selina Röhrl möchte, dass der Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben wird. Er sitze nun ein Jahr und acht Monate in Untersuchungshaft. Die von der Oberstaatsanwältin beantragte Fluchtgefahr könne sie nicht nachvollziehen.
Angeklagter war 2022 zwischenzeitlich auf freiem Fuß
Der angeklagte Pathologe H. wurde 2022 zwischenzeitlich auf freien Fuß gesetzt und nach zehn Tagen für diesen aktuellen Prozess wieder in Haft genommen. Er habe während dieser kurzen Freiheit nicht gegen die Meldeauflagen verstoßen. Der Fehler läge bei der Polizei, die von einer täglichen Meldepflicht nicht informiert gewesen sei.
Ihr Mandant habe in der Schweiz kein Millionenvermögen und besitze auch dort kein Haus. Die Oberstaatsanwältin hätte bereits im ersten Prozess 1,9 Millionen Euro von ihm eingezogen. „Er hat gesagt, dass er kein Vermögen besitzt“, so die Verteidigerin. Das Urteil soll heute um 9 Uhr fallen, erklärte der Vorsitzende.