Homburg
Totschlag im Skaterpark
Nach den Worten der Staatsanwältin trafen sich die Männer am 22. Oktober gegen 7 Uhr im Einöder Wiesengelände am Skaterpark zu einer Aussprache, „die aus unbekannten Gründen eskalierte“. Der Angeklagte stach „mit einem mitgeführten Messer mit einer Klingenlänge von 19 mal 21 Zentimeter auf den Geschädigten ein“. Er soll dem Opfer „bewusst und gezielt zwei Einstiche am Oberkörper in Herznähe, mehrere Stiche in den Kopf, einen Stich in den Rücken und mehrere Stiche in die Beine zugefügt haben und zumindest billigend in Kauf genommen, dass der Geschädigte zu Tode kommen würde“. Das Opfer starb am Tatort.
Der Beschuldigte leide an einer „paranoiden Schizophrenie“ und sei nicht in der Lage gewesen, „das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“, so die Staatsanwältin. Sie geht von Schuldunfähigkeit aus. Die Gesamtbetrachtung des Beschuldigten und seiner Taten ergebe, dass von ihm infolge seines Zustandes „erhebliche rechtswidrige Taten“ zu erwarten seien und er für die Allgemeinheit gefährlich sei. Die Staatsanwältin betreibt ein Sicherungsverfahren mit dem Ziel seiner dauerhaften Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Die Tat des Angeklagten erfülle zwar den Tatbestand des Totschlag, er könne aber dafür nicht bestraft werden.
Der Angeklagte saß neben seinem Verteidiger Michael Rehberger. Der sportlich und sehr gepflegt aussehende 29-Jährige will, so Rehberger, zu den Vorwürfen am nächsten Prozesstag, 30. April, um 9 Uhr aussagen. Er wurde in die Forensische Psychiatrie nach Merzig zurückgebracht, wo er vorläufig untergebracht ist.