Saarbrücken Saarländer soll als angeblicher Kleinunternehmer Corona-Soforthilfe ergaunert haben

Der Mann soll sich als Kleinunternehmer beziehungsweise Soloselbstständiger ausgegeben haben.
Der Mann soll sich als Kleinunternehmer beziehungsweise Soloselbstständiger ausgegeben haben.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Anklage gegen einen 35-jährigen Deutschen aus Saarbrücken erhoben. Dem Mann wird Subventionsbetrug vorgeworfen: Als vorgeblicher Kleinunternehmer soll er sich widerrechtlich 27 000 Euro an Corona-Hilfsgeldern erschlichen haben.

Nach Auskunft des Staatsanwalts Mario Krah ist der 35-Jährige geständig. Eine Anzeige von dessen Bank wegen Geldwäsche-Verdachts habe die Ermittler auf die Spur des Saarbrückers gebracht. Diesem droht bei einer Verurteilung wegen Subventionsbetrugs eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.

Soforthilfen in drei deutschen Regionen beantragt

Laut Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Saarbrücker im April 2020 insgesamt 27 000 Euro an Corona-Soforthilfen beantragt und dann auch kassiert haben. Dieses Geld habe er zu jeweils 9000 Euro von der Bezirksregierung Arnsberg in Nordrhein-Westfalen, von der niederbayerischen Regierung in Landshut sowie von der Investitionsbank Berlin erhalten. Indem er in allen drei Regionen behauptete, jeweils dort als Kleinstunternehmer oder Soloselbstständiger tätig zu sein, habe er gelogen.

Fluchtgefahr, hohe Haftstrafe droht

Am 27. Mai habe das Amtsgericht Saarbrücken einen Haftbefehl erlassen. Mario Krah berichtet, dass der mutmaßliche Betrüger am Dienstag, 2. Mai, von Polizisten vom Dezernat für Wirtschafts- und Vermögenskriminalität festgenommen wurde. Seither sitze er in Untersuchungshaft. Das Saarbrücker Amtsgericht begründe den Haftbefehl mit Fluchtgefahr und der Tatsache, dass dem Mann eine hohe Freiheitsstrafe drohe, die man nicht mehr zur Bewährung aussetzen könne.

Am Donnerstag, 4. Mai erhob die Staatsanwaltschaft nun ihre Anklage.

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