Saarbrücken Saar-IHK fürchtet wegen 2G Nachteile im Weichnachtsgeschäft
IHK-Hauptgeschäftsführer Frank Thomé spricht sich „nachdrücklich“ dafür aus, dass die Landesregierung in ihre Corona-Schutzverordnung dem Beispiel Schleswig-Holsteins folgt. In dem norddeutschen Bundesland müssten Einzelhändler nicht systematisch und an allen Eingängen den 2G-Nachweis jedes Kunden prüfen. Es reichen Stichprobenkontrollen. Weil Rheinland-Pfalz bereits Stichproben-Kontrollen erlaube, fürchtet die IHK Wettbewerbsnachteile vor allem im Weihnachtsgeschäft, weil Kunden ihre Einkäufe etwa in Trier, Kaiserslautern und Zweibrücken tätigten.
„Im Saarland muss die Landesregierung jetzt rasch nachbessern. Nicht nur, weil der Kontrollaufwand bei vielen Händlern ansonsten unverhältnismäßig groß ist, sondern auch im Sinne fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber den Unternehmen im Nachbarland“, sagt Thomé.