Homburg / Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Richter verhängt Ordnungsgeld gegen Zeugen im Roth-Prozess

Klaus Roth (helle Jacke) am 3. November vor dem Landgericht Saarbrücken.
Klaus Roth (helle Jacke) am 3. November vor dem Landgericht Saarbrücken.

Im Korruptionsprozess gegen den Homburger Ex-Bürgermeister Klaus Roth lehnte es ein Pfälzer Hochschulprofessor am 3. November ab, vor Gericht wichtige Zeugenaussagen zu machen. Nun droht dem Zeugen eine Ordnungshaft.

Als Klaus Roth 2008 Bürgermeister in Homburg wurde, verkaufte er seine IT-Firma an den Professor. Dieser wollte sich jetzt im Zeugenstand kaum noch an Einzelheiten seiner damaligen Geschäftsbeziehungen zu dem Homburger erinnern. Einer früheren Ladung vor Gericht war der Physiker aus Krankheitsgründen ferngeblieben. Am Mittwoch, 3. November, erschien er zur Aussage am Saarbrücker Landgericht – in Begleitung eines Rechtsanwalts, der sich als Zeugenbeistand vorstellte.

Klaus Roth, dem Homburger Bürgermeister von 2008 bis 2018, werden Betrug, Bestechlichkeit und Untreue vorgeworfen. Laut Anklage soll er mit dem Professor, der Roths IT-Firma 2008 gekauft hatte, und einem Homburger Elektromeister ein Dreiecksgeschäft bezüglich der Planung der EDV-Verkabelung im Homburger Rathaus eingefädelt haben. Demnach habe der Elektriker den städtischen Auftrag für gut 35.000 Euro erhalten. Der Mann habe nach Abzug eines Honorars von 3500 Euro das Geld an die IT-Firma des Professors weiterüberwiesen, von der später wiederum 27.000 Euro auf Klaus Roths Privatkonto geflossen seien – aufgesplittet in drei Teilbeträge.

Richter sieht kein Aussageverweigerungsrecht

Am Mittwoch betonte der Zeugenbeistand, dass sein Mandant lediglich zu allgemeinen Aussagen über seine beiden Firmen bereit sei. Angaben zum Homburger Komplex EDV-Verkabelung/Klaus Roth werde der Professor nicht machen. Aus Angst, sich seinerseits zu belasten, berufe sich der Wissenschaftler auf ein persönliches Recht zur Aussageverweigerung.

Doch ein solches Recht habe er gar nicht, hielt Richter Haldor Klos dagegen: Wie der Elektriker auch, war der Professor vor Beginn des Roth-Prozesses gegen Zahlung von 30.000 Euro von seinem Status als Angeklagter befreit worden. Er sei also nur noch Zeuge. Es stünden keinerlei Enthüllungen zu befürchten, durch die der Zeuge selbst wieder das Interesse von Strafermittlern auf sich ziehen würde.

700 Euro Ordnungsgeld

Gleichwohl beharrte der Zeuge darauf, keine Fragen zur Rathausverkabelung zu beantworten. Sein Advokat will das Ja oder Nein einer Aussagepflicht des Zeugen nun am Saarländischen Oberlandesgericht (OLG) klären lassen. „Entscheidet das OLG, dass mein Mandat die Angaben machen muss, werden wir uns beugen und machen die Aussage.“

Weil der Zeuge also alle Aussagen verweigerte, die über allgemeine Angaben über seine beiden Firmen hinausgehen, verfügte der Richter gegen den Hochschulprofessor ein Ordnungsgeld in Höhe von 700 Euro. Bezahle er diese Summe nicht, werde ersatzweise eine siebentägige Ordnungshaft fällig. Gegen diese Anordnung legte der Zeugenbeistand sogleich Beschwerde ein. Man muss davon ausgehen, dass das Einschalten von OLG-Juristen den Roth-Prozess weiter in die Länge ziehen wird.

Erinnerungslücken

Zuvor, in seinen eher allgemeinen Einlassungen, hatte der Physiker viele Richterfragen äußerst vage („weiß ich nicht mehr“, „irgendwann“, „kann man so nicht sagen“) oder mit dem Hinweis auf Erinnerungslücken beantwortet. Er erzählte lediglich, dass er zunächst nur eine einzige Firma besessen habe: ein Unternehmen für Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Medizinprodukten wie etwa EKG-Geräten. Dann habe er auf Fachmessen den IT-Unternehmer Klaus Roth kennengelernt. Enge Bekanntschaft habe er mit ihm nicht geschlossen. Was ihn jedoch nicht daran gehindert habe, Roth die IT-Firma abzukaufen, als dieser als hauptamtlicher Bürgermeister ins Homburger Rathaus wechselte. Den Eigner gewechselt habe das Unternehmen für 25.000 Euro. Dieser Betrag habe sich mit dem Stammkapital der Roth-Firma gedeckt.

„Wie die alten Lottozahlen“

Großes Interesse am vorherigen wirtschaftlichen Erfolg seiner Neuerwerbung scheint der Professor damals nicht gehabt zu haben. Vom Richter gefragt, ob die IT-Firma vor dem Eigentümerwechsel floriert oder finanziell eher geschwächelt habe, erwiderte der Physiker: „Einen Unternehmer interessieren frühere Geschäftszahlen so wie die alten Lottozahlen.“

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