Homburg
Rechnungshof: Uniklinik zahlte unverdiente Prämien
Um Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und zu halten, lässt das Universitätsklinikum in Homburg schon mal ein paar Euro mehr springen. Wie manche Mitarbeiter des nichtärztlichen Bereichs zusätzlich entlohnt werden, missfällt allerdings dem Rechnungshof des Saarlandes. Die Prüfer aus Saarbrücken sprechen von „Fehlanreizen und uneinheitlichen Vorgehensweisen“ im Bereich der Uniklinik.
Das Universitätsklinikum schließt seit 2007 mit einigen Fach- und Führungskräften des nichtärztlichen Bereichs außertarifliche Zielvereinbarungen ab. Wer die Ziele erreicht, bekommt mehr Geld.
„Vergütungen müssen sparsam eingesetzt werden“
Aber der Rechnungshof kritisiert: „Der Einsatz von Vergütungen mittels Zielvereinbarungen muss sparsam und wirtschaftlich sein. Dies war am Universitätsklinikum nicht der Fall.“ Für den Zeitraum von 2018 bis 2020 wurden nach Angaben des Rechnungshofs mit durchschnittlich 19 Personen im Jahr insgesamt 57 Zielvereinbarungen mit 148 Einzelzielen geschlossen. In Summe wurden 551.000 Euro vereinbart und 483.000 Euro (etwa 88 Prozent) ausgezahlt.
Der Mittelwert je Einzelziel stieg in diesen drei Jahren von 3457 Euro auf 4029 Euro (etwa plus 17 Prozent). „Insgesamt lagen zur Festlegung der Prämienhöhe einzelner Ziele keine nachvollziehbaren Kriterien vor“, kritisieren die Prüfer. Für 2021 seien 21 Zielvereinbarungen im Umfang von rund 228.000 Euro geschlossen worden.
Nun ist der Rechnungshof kein Gegner solcher Zielvereinbarungen. Was den Prüfern aus Saarbrücken aber missfällt, ist deren Umsetzung am Klinikum. Beispielsweise hätten in den Unterlagen die Nachweise gefehlt, dass vereinbarte Ziele tatsächlich erreicht worden sind. Oder die Formulierung der Ziele sei häufig nicht eindeutig gewesen, was den Nachweis der Zielerreichung erschwerte.
Oder es seien Zielvereinbarungen zu Kernaufgaben geschlossen worden, die im Rahmen der Regelvergütung erwartet werden durften beziehungsweise ohnehin im Interesse der jeweiligen Person lagen. Zudem sei teilweise die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, deren Unterlassen eine Pflichtverletzung darstellen würde, mittels Zielvereinbarungen gesondert vergütet worden.
Prüfer: Sonderzahlungen auch für nicht erreichte Ziele
Besonders missfiel den Prüfern, dass einzelne Prämien auch dann ausgezahlt wurden, wenn Ziele nicht erreicht wurden. So habe das Universitätsklinikum für die Jahre 2018 bis 2020 insgesamt etwa 52.000 Euro für den Umzug einer zentralen Dienstleistungseinheit ausbezahlt, obwohl dieser nachweislich erst verspätet im Juli 2021 – dies jedoch unvollständig – erfolgte. Auch Corona-Prämien rügten die Prüfer. Für 2020 sei aufgefallen, dass die Vereinbarungen von zehn Führungskräften Ziele mit Coronabezug in Höhe von insgesamt etwa 42.000 Euro enthielten.
Uniklinik möchte System nun verbessern
Die Auszahlung sei in voller Höhe erfolgt. Der Rechnungshof hält es grundsätzlich für problematisch, die Mitarbeit bei der Krisenbewältigung in wenigen Fällen gesondert zu vergüten.
Es sei nicht nachvollziehbar, „dass etwa die Unterstützung im Krisenstab und die Umsetzung der Vorgaben des Krisenstabs bei einigen Personen zu Zielvereinbarungsprämien führten, während sich andere ohne gesonderte Vergütung einbrachten beziehungsweise einbringen mussten“, kritisieren die Prüfer.
Das Universitätsklinikum räumte nach Angaben des Rechnungshofs nun ein, dass das System der Zielvereinbarungen verbessert werden müsse.