Saarbrücken
Rassistische Gewalt: „Du musst sterben, weil du schwarz bist“
Daniel B. ließ über seinen Anwalt am Montag im Saarbrücker Landgericht verlesen, dass er den Afrikaner niedergeschlagen habe und auch die rassistischen Aussagen zutreffend seien.
Lediglich eine Mordabsicht verneinte der wegen Mordversuchs angeklagte Mann. Er habe das Messer nur gezückt und damit gedroht, weil er nach dem Faustangriff eine Gegenwehr habe verhindern wollen. Er habe unter dem Einfluss vom Amphetamin gestanden, da sei er oft „ohne Kontrolle“.
Mit dem Messer auf das Opfer eingestochen
Die Tat ereignete sich am frühen Morgen des 6. Juni an der Bushaltestelle am Malstatter Markt in Saarbrücken. Laut der Oberstaatsanwältin soll der 24-Jährige den Studenten aus Gabun ohne jede Vorwarnung und ohne Anlass angegriffen haben. Zunächst habe er dabei mit der Faust zugeschlagen und dem Afrikaner das Nasenbein gebrochen. Später habe er mit einem Messer auf den Studenten eingestochen und dabei offenbar auf Hals und Oberkörper mit der immer gleichen Handbewegung und einer 18 Zentimeter langen Klinge gezielt.
Der Gabuner habe den Stichen allerdings ausweichen können, dennoch klage man einen versuchten Mord aus rassistischen Motiven an. Der Tathergang dürfte inzwischen belegt sein. Am ersten Verhandlungstag blieb der Sachverhalt unstrittig. Opfer und Täter schilderten den gleichen Ablauf. Im Prozess wird es an den weiteren Verhandlungstagen daher darum gehen, ob der junge Saarbrücker den Afrikaner wirklich umbringen wollte und ob seine Drogensucht Auswirkungen auf seine Schuldfähigkeit hat.
Schweigen zum Rassismusvorwurf
Das Gericht zeichnete den Lebenslauf des Täters nach. Schule abgebrochen, Besuch einer Schule für Lernbehinderte, keine Ausbildung, kein Job, Lebensunterhalt durch Hartz-IV, den ganzen Tag nur am Handy und am Computer spielend und an jedem ersten vom eingehenden Geld „42 Gramm Amphetamin und Cristal“ gekauft. „Das reichte bis zum Fünfzehnten, den Rest vom Monat war ich auf Entzug, bis ich mir wieder was kaufen konnte“, beschrieb der Angeklagte seine Situation. Als Freunde habe er nur „Drogenfreunde“, beim Lebensunterhalt würden ihn die Eltern unterstützen. Zum Rassismusvorwurf äußerte er sich nicht, mehr als die Erklärung seines Anwalts zum Tatgeschehen machte er nicht. Seinen Lebenslauf schilderte er jedoch.
„Wollen sie das wirklich so“, fragte der vorsitzende Richter Andreas Lauer nach und belehrte, dass ein Geständnis die Strafe mildern könne. Der Beschuldigte nickte. Vernommen wurden Polizeibeamte, die als erste am Tatort waren. Zeugen für den eigentlichen Überfall gibt es keine.
Seelische Wunden bleiben offen
Mintsa-Biyoghe, der nach der Tat an „Black live Matter“ Demonstrationen in Saarbrücken teilnahm, dort auch öffentlich über die Tat redete und Zeitungsinterviews gab, schilderte seine Schlafstörungen und Konzentrationsprobleme, unter denen er seit der Tat leide. Körperliche Wunden seien verheilt, seelische Wunden hätten negative Folgen für sein Studium. Dabei saß er dem Täter genau gegenüber, fixierte ihn anfangs lange. „Ich erwarte in diesem Prozess nur Gerechtigkeit“, sagte er gegenüber unserer Zeitung. Die Verhandlung wird fortgesetzt.