Homburg / Saarbrücken Prozess um Prostitution: „Frauen sollen beim Duschen vorsichtig sein“
Der Vorwurf im Saarbrücker Rotlichtprozess lautet auf illegale Einschleusung von Ausländern. Die Exfreundin des 64-jährigen Hauptangeklagten – sie hatte im Tatzeitraum von 2023 bis 2024 eine Beziehung mit ihm – musste ihre Zeugenaussage diese Woche wegen eines Schwächeanfalls kurz unterbrechen. Anschließend berichtete sie, sie habe damals einige Telefonate mitbekommen. Ihr damaliger Freund habe Wohnungen an Asiatinnen vermietet, die „dort wahrscheinlich angeschafft haben“, so die Zeugin.
Fehlende Papiere
In ihrer Aussage fielen auch die Namen weiterer Angeklagter. So habe ihr Exfreund beklagt, dass ein mitangeklagter Rumäne (26) zu langsam Deutsch lerne. „Der konnte sich richtig aufregen“, beschrieb die Zeugin ihren Exfreund. Sie skizzierte die Aufgabenverteilung unter den Rumänen beim illegalen Beschäftigen von Sexarbeiterinnen. Während ihr Exfreund die Fäden in der Hand gehalten habe, habe eine mitangeklagte 26-jährige Rumänin am Telefon Termine mit den Prostituierten ausgemacht. Der Rumäne mit den angeblich schwachen Deutschkenntnissen soll die Asiatinnen in Quartiere in Homburg und anderen Orten im Saarland eingewiesen haben. Mit ihrer Aussage, dass es am Telefon einmal auch um fehlende Papiere gegangen sei, löste die Zeugin erstmals Reaktionen bei den Verteidigern der Angeklagten aus. Worum genau es bei den fehlenden Papieren gegangen sei, wollte einer der Anwälte wissen. Die Zeugin konnte aber nicht sagen, ob es dabei um eine Arbeits- oder um eine Einreiseerlaubnis ging.
Ein „ausgesprochen höflicher“ Barzahler
Eine andere Zeugin, gegen die ihrerseits ein Prozess wegen Vermietungen an illegal tätige Sexarbeiterinnen läuft, verzichtete auf ihr Aussageverweigerungsrecht. Sie erklärte, der 26-jährige Rumäne habe jeden Monat die Miete an der Haustür des vermieten Apartments bar bezahlt: 460 bis 650 Euro warm für 27 Quadratmeter. Dabei sei er stets ausgesprochen höflich gewesen. Auf welche Art ihre Wohnung genutzt wurde, habe sie nicht mitbekommen. Laut Telefonüberwachung der Polizei soll sie zwar den Mieter ermahnt haben, dass „die Mädchen in der Dusche vorsichtig sein und keine Wasserpfützen hinterlassen“ sollen. Dies bestätigte die Vermieterin vor Gericht aber nicht.
Erinnerungslücken
Ein anderer Zeuge verweigerte diese Woche seine Aussage, weil er in einem anderen Prozess selbst als Vermieter von Wohnungen an Prostituierte unter Anklage steht. Ein zweiter Zeuge, nach eigener Angabe ein langjähriger Freund eines der Angeklagten, sagte nichts über dessen Erwerbsleben, weil er Erinnerungslücken habe.
Zum eigentlichen Hauptvorwurf, nämlich der banden- und gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern, wurden im Saarbrücker Rotlichtprozess bislang kaum Zeugenaussagen gemacht. Weitere Termine sind anberaumt.