Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Prozess: Starb ein Patient wegen Pathologe H.?

Steht wieder vor Gericht: Ein Pathologe (zweiter von rechts) soll falsche Diagnosen gestellt haben.
Steht wieder vor Gericht: Ein Pathologe (zweiter von rechts) soll falsche Diagnosen gestellt haben.

Ein Pathologe übersah Hautkrebs und stellte falsche Diagnosen. Ein Patient soll deshalb gestorben sein. Nun muss der 64-Jährige erneut vors Landgericht. Besonders brisant: 2018 stellte er einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente, weil er seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte. Trotzdem stellte er weiterhin Diagnosen.

Ein 64-jähriger Pathologe aus St. Ingbert muss seit Montag erneut auf der Anklagebank beim Saarbrücker Landgericht Platz nehmen. Er muss ich nun vor den Richter verantworten, weil er 2019 bei zwei Patienten (48 und 70 Jahre alt) die falschen Diagnosen stellte: Er sagte damals, die Patienten seien nicht an Hautkrebs erkrankt.

„Ihm war klar, dass im Falle einer unzutreffenden Verneinung des falschen Befundes unmittelbar notwendige medizinische Behandlungen nicht eingeleitet würden und dies den Tod der betreffenden Patienten nach sich ziehen könnte“, warf ihm die Anklägerin vor. Ihm sei als Arzt bewusst gewesen, dass unbehandelte Tumorerkrankungen den Tod der betreffenden Patienten nach sich ziehen würde. Das war dann letztendlich auch der Fall: Der 70-jährige Patient soll deshalb gestorben sein.

Verteidigerin: Pathologe bedauert seine Fehler

Am ersten Prozesstag am Montag erklärte die Verteidigerin des Pathologen, er bedauere die Fehler, die er gemacht habe: „Er wollte zu keinem Zeitpunkt Menschen schaden, für ihn stand stets im Vordergrund, Menschen zu helfen“, sagte die Verteidigerin.

Von dem 70-jährigen Patienten, der wegen der falschen Diagnosen gestorben sein soll, wurde im Juli 2019 eine Gewebeprobe an den Pathologen übersandt. Dieser diagnostizierte am 8. Juli 2019 eine „Hautnekrose nach Holzsplitterverletzung“ und schloss ein böses Wachstum aus.

„Der Patient hatte einen Tumor. Es war schwarzer Hautkrebs“, sagte die behandelnde Hautärztin gestern aus. „Sein Zustand war schlecht, er wurde auf die Palliativstation verlegt, wo er kurz danach verstarb“, so die Hautärztin weiter. Nach der Obduktion der Leiche seien „im gesamten Körper Metastasen“ festgestellt worden, so die Anklage.

Keine Operation wegen falscher Diagnose

Dem zweiten, 48 Jahre alten Patienten, wurde im Januar 2019 auf Anraten seines Hautarztes ein auffälliges Muttermal entnommen und an den Pathologen zur Untersuchung übersandt. Dieser diagnostizierte am 28. Januar 2019 einen gutartigen Befund und schloss ein bösartiges Wachstum aus.

Der Patient und sein Hautarzt hätten sich auf diese Diagnose verlassen. Im Sommer 2020 war erneut eine Hautveränderung sichtbar. Es wurde die bösartige Erkrankung erkannt. Eine Operation wäre nach dem rechtzeitigen Erkennen nötig gewesen, so der Befund des Uniklinikums. Der Angeklagte leitete von 2008 bis 2019 in St. Ingbert ein pathologisches Institut. „Er war über Jahrzehnte hinweg hochgradig suchtkrank, zunächst abhängig von Alkohol und zuletzt von Medikamenten“, so die Oberstaatsanwältin.

Trotz Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellte er weiter Diagnosen

Im Mai 2018 stellte er einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente, in dem er darlegte, zur Ausübung seines Berufes nicht mehr in der Lage zu sein. Trotz dieser Erkenntnis stellte er weiterhin Diagnosen. „In den beiden Fällen nahm er zumindest billigend in Kauf, dass die von ihm gesellten Diagnosen unzutreffend waren“, wirft ihm die Anklägerin vor. Der Angeklagte muss sich wegen Totschlags und im anderen Fall wegen des Versuches hierzu verantworten.

Schon zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt

Im Juli 2022 wurde der damals 63-jährige St. Ingberter Pathologe vom Landgericht Saarbrücken wegen fahrlässiger Tötung, schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. In dieses Urteil floss noch zusätzlich ein Urteil wegen Betrugs.

Die Kammer war damals überzeugt, dass die Opfer wegen falscher Krebsdiagnosen durch den Pathologen zu Schaden kamen. Der Pathologe kam nach diesem Urteil nur kurzfristig auf freien Fuß und musste erneut den Gang ins Gefängnis antreten. Die Staatsanwaltschaft erhob nun erneut Anklage.

Für den Prozess sind sieben weitere Verhandlungstage vorgesehen. Insgesamt läuft der Prozess am Landgericht bis Mitte März.

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