Saarbrücken Polizeibeamter nach Todesfahrt zu Bewährungsstrafe verurteilt

Die Verhandlung nahm nur einen einzigen Prozesstag in Anspruch.
Die Verhandlung nahm nur einen einzigen Prozesstag in Anspruch.

Nach dem Unfalltod seiner 22-jährigen Kollegin wurde ein Polizeibeamter am Freitag, 28. August, am Saarbrücker Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und 3500 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Frau war als Beifahrerin im Einsatz verunglückt.

Der 35-jährige Polizist hatte den Streifenwagen im Februar 2019 derart beschleunigt, dass es im Saarbrücker Stadtteil Güdingen zum tödlichen Verkehrsunfall kam. Ein Gutachten besagt, dass der Fahrer mit Tempo 152 unterwegs war – statt der zulässigen 50 Stundenkilometer. Die Beamten waren zu einem Zeugen unterwegs, der einen „total betrunkenen Mann“ am Steuer gemeldet hatte. Dieser stellte sich später der Polizei.

Streifenwagen prallt gegen Laternenpfahl

Die Staatsanwaltschaft hielt den Tod der Polizistin für vorhersehbar und vermeidbar. Der Streifenwagen kam in einem Kreisverkehr von der Straße ab und prallte gegen eine Laterne. Die 22-Jährige verstarb noch am Unfallort, der Fahrer wurde schwer verletzt.

Hinweise auf technische Mängel am Polizeiauto gab es laut Staatsanwaltschaft nicht. Der Polizist zeigte sich geständig.

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