Homburg / Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Plädoyers: Freispruch oder neun Monate Haft für Schneidewind?

Staatsanwalt Peter Thome (links) und Rüdiger Schneidewinds Verteidiger Joachim Giring hielten am Mittwoch vor dem Saarbrücker La
Staatsanwalt Peter Thome (links) und Rüdiger Schneidewinds Verteidiger Joachim Giring hielten am Mittwoch vor dem Saarbrücker Landgericht ihre Plädoyers.

Am 27. Januar spricht das Landgericht Saarbrücken in zweiter Instanz das Urteil über den suspendierten Homburger OB Rüdiger Schneidewind (SPD) in der Detektiv-Affäre. Am Mittwoch, 20. Januar, forderte der Verteidiger Joachim Giring für seinen Mandaten einen Freispruch. Staatsanwalt Peter Thome plädierte auf neun Monate Haft auf Bewährung wegen Untreue im schweren Fall.

Damit blieb der Staatsanwalt am Mittwoch bei seiner Strafforderung unter den zehn Monaten auf Bewährung, die er am 21. Februar 2019 in erster Instanz verlangt hatte. Damals erkannte der Richter Ralf Schwinn auf eine 15-monatige Bewährungsstrafe: Dieses Urteil wurde später vom Bundesgerichtshof in der Revision aufgehoben.

In seinem Letzten Wort vor der Urteilsverkündung beteuerte der Angeklagte am 20. Januar einmal mehr, dass es ihm „unendlich leid“ tue, dass er Ende 2015 eine Düsseldorfer Detektei auf Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofs (BBH) angesetzt hatte. Er habe Ungesetzlichem im BBH auf den Grund gehen und somit „Schaden von der Stadt abwenden“ wollen. Er wisse, dass er Fehler gemacht habe. Die Detektive hatte er ohne Wissen und Genehmigung des Stadtrats angeheuert. Die Schlussrechnung der Privatfahnder in Höhe von 329.000 Euro überschritt bei Weitem jene 25.000 Euro, über die Schneidewind als OB freihändig hätte verfügen dürfen.

„Ansammlung von Gerüchten rund um den BBH“

„Aus fremden Beuteln ist gut blechen“, sagte der Ankläger Peter Thome am Mittwoch. „Nichts als eine Ansammlung von Gerüchten“ sei das gewesen, was dem Rathauschef da seinerzeit aus mitunter unklaren Quellen über angebliche Vergehen des BBH-Personals zugetragen wurde. Daraufhin habe der OB die teuren Detektive losgeschickt, um „ins Blaue hinein“ gegen eine Gruppe städtischer Arbeiter vorzugehen. „Der Angeklagte sagt, er wollte Missstände im BBH abstellen“, meinte Thome: „Jetzt, nach zwei mehrwöchigen Prozessen in zwei Instanzen, weiß ich immer noch nicht, was für Missstände das gewesen sein sollen.“

Im Kern lautet Thomes Vorwurf, dass Schneidewind nach mehrwöchiger Observation, bei der so gut wie nichts Belastendes herausgekommen sei, auch an jenem ominösen 3. Dezember 2015 den Auftrag an die Detektive nicht gestoppt hat: An diesem Tag führte der Detektei-Chef im OB-Dienstzimmer zwei Überwachungsvideos mit umstrittenem inhaltlichem Wert vor und verlangte für die bis dahin geleisteten Dienste eine Abschlagszahlung über 100.000 Euro. Dieser Betrag wurde prompt bezahlt. Thome: „Spätestens an diesem Tag hätte der Angeklagte die Reißleineziehen müssen.“ Die immense Höhe der verlangten Abschlags-, also einer Teilzahlung, sei ein klares Signal dafür gewesen, dass Schneidewinds verfügbarer Finanzrahmen längst hoffnungslos überreizt war.

„Vorsätzliche Pflichtverletzung“

Der Ankläger wirft Rüdiger Schneidewind eine „vorsätzliche Treuepflichtverletzung“ vor – sprich Untreue zu Lasten der Stadt Homburg. So habe er als Amtsträger einen „Schaden hohen Ausmaßes“ angerichtet. Nicht nur, dass Schneidewinds Rechtsamtsleiter frühzeitig klargestellt habe, dass die Detektiv-Erkenntnisse nicht verwertet werden dürften, wenn die Dauer der Observation 14 Tage überschreitet. Vor allem aber habe der OB viel städtisches Geld für Widerrechtliches und Wertloses ausgegeben: Ziel des Angeklagten sei es nur gewesen, sich persönlich zu profilieren. Seit seinem OB-Wahlkampf habe ihn der Drang getrieben, sich als „Macher“ rund um den BBH darzustellen. „Er hat also sein persönliches Interesse, sich einen Namen zu machen, über das Interesse der Stadt gestellt.“ Zu keinem Zeitpunkt habe Schneidewind den Versuch unternommen, die angeblichen Vorgänge im BBH auf andere Weise aufzuklären – etwa durch persönliche Gespräche. Und das Gerücht, es gebe beim Bauhof eine „Holzmafia“, habe er nicht überprüft: „Da hat niemals einer nachgeschaut, ob und wo nun wirklich irgendwelche Bäume weggekommen sind.“

Liegt die Schuld bei den Anderen?

Der Verteidiger Joachim Giring bemühte sich in seinem Plädoyer, die Schuld an der Misere bei anderen Beteiligten zu suchen. So sei der Geschäftsführer der Detektei vor allem ein „Verkäufer“ gewesen, der sein eigenes Finanzinteresse im Blick gehabt und den Homburger Oberbürgermeister eingewickelt habe. Dieser, so Giring, sei ein „Laie“ und dem geschickten Auftreten der Detektei „auf den Leim gegangen“. Deren Rechnung sei viel zu hoch gewesen – niemand hätte damals im Traum mit derartigen Summen rechnen können. Erneut versuchte Giring, dem damaligen Homburger Rechtsamtsleiter einen gehörigen Anteil am Versagen zuzuschreiben. Als Zeuge hatte dieser Mann vor Gericht ausgesagt, er habe seinen OB damals davor gewarnt, die Observation über zwei Wochen hinaus auszudehnen, weil dies dann ungesetzlich sei. Diese Warnung, so behauptete der Anwalt am 20. Januar, habe der Rechtsamtsleiter in Wirklichkeit niemals ausgesprochen. Und der damalige BBH-Chef habe vor dem Treiben seiner Untergebenen „die Augen verschlossen“. Daher habe ihm der OB mit seinen Verdachtsmomenten nicht im Guten beikommen können.

„Auch ein Oberbürgermeister darf mal Fehler machen“

Was wäre gewesen, wären der Homburger Stadtrat und dessen Vergabeausschuss am 3. Dezember 2015 vom OB gefragt worden, ob die Überwachung fortgesetzt werden soll? Aus den Zeugenaussagen der Ausschussmitglieder schließt der Staatsanwalt, dass beide Gremien ein solches Ansinnen gewiss abgelehnt hätten. Das Gegenteil vermutet der Anwalt Giring: Schneidewind habe 2015 sowohl die SPD- als auch die CDU-Fraktion „hinter sich gehabt“, was ihm im Falle einer Abstimmung eine deutliche Mehrheit beschert hätte. Für seinen Mandanten reklamierte der Verteidiger das „Recht, Dinge auch mal falsch einzuschätzen. Auch ein OB darf mal falsch liegen. Das muss man ihm zugestehen.“ Und bis heute habe Schneidewind an der Angelegenheit psychisch „schwer zu knabbern“.

Giring erinnerte an ein Vergleichsangebot von Rüdiger Schneidewind: Dieser sei dazu bereit, 80.000 Euro aus eigener Tasche an die Stadt zu überweisen. Zusammen mit 125.000 Euro, die eine Versicherung für Verwaltungsfehler bezahle, verringere sich der Schaden um 205.000 Euro.

x