Saarbrücken
Neues Hochschulgesetz: „Schwerwiegender Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit“
Die Demo vor dem Saar-Landtag am Morgen vor der Sitzung hat nichts gebracht. Nach einer kontroversen Debatte hat der Landtag des Saarlandes das Hochschulgesetz des Landes geändert. Durch das neue Gesetz könne das Ministerium staatliche Vorgaben – etwa zu Zahlen für Absolventen, Doktoranden oder Drittmitteln der Hochschulen – machen, ohne dass sich die Hochschule im Zweifel einfach dagegen wehren könnten.
Die Gesetzesänderungen ermöglichen sogenannte Fast-Track-Berufungen von Spitzenwissenschaftlern ohne vorherige Ausschreibung, die Teilbeurlaubung von Hochschullehrern und den Zugang zur Universität nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung auch ohne praktische Berufserfahrung. Zudem soll die bisherige Fachhochschule künftig auch Studenten promovieren können.
Reiter: „Arroganz der Macht auch in Hochschulpolitik“
Am Morgen vor der Landtagssitzung am Mittwoch hatten sich Mitglieder der Jungen Union Saar, des Rings Christlich-Demokratischer Studenten, der Jungen Liberalen Saar und ihrer Liberalen Hochschulgruppe Saar vor dem Landtag versammelt, um gegen die geplante Gesetzesänderung zu protestieren. Angestoßen wurde diese von der SPD. „Das ist ein schwerwiegender Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit“, sagte einer der Demonstranten, der mit seinen Mitstreitern vor dem Haupteingang des Landtags eine Menschenkette bildete.
Die absolute Mehrheit der SPD-Abgeordneten stimmte den Änderungen zu. Sie sollen nach Angaben der Regierung den Hochschulstandort weiterentwickeln und stärken. Die oppositionelle CDU und die AfD stimmten dagegen. „Es bleibt festzustellen, dass auch in der Hochschul- und Wissenschaftspolitik mittlerweile die Arroganz der Macht vonseiten der SPD regiert“, sagte der Abgeordnete Jonas Reiter (CDU).
Ministerium hat künftig das letzte Wort
„Dieses Hochschulgesetz ist ein Modernisierungsschub“, befand hingegen der SPD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Commerçon. „Weniger Bürokratie, schnellere Verfahren, einfachere Zugangsmöglichkeiten im Wettbewerb um kluge Köpfe.“
Oppositionspolitiker kritisierten vor allem die Neuregelung von Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Universität und Wissenschaftsministerium. Deren Einhaltung soll stärker überwacht werden. „Man kann nicht alles in der Wissenschaft gut messen. Aber es gibt einiges, das kann man ganz gut messen und es spricht ja nichts dagegen, das zu tun“, sagte Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker (SPD). Kommt keine Einigung über Ziele und Leistungen zustande, soll das Ministerium entscheiden können.
Senat der Universität zeigt sich besorgt
Reiter sagte, bei einer Anhörung hätten zahlreiche Vertreter von Universität und Hochschule vor einem „nicht gerechtfertigten Eingriff in die Hochschulautonomie“ gewarnt, der auch verfassungsrechtlich bedenklich sei. Der Gesetzentwurf sei „eine gesetzgeberische Grundlage für eine radikale politische Steuerung, eine Einflussnahme auf die Hochschulen durch das Ministerium“. Er fügte hinzu: „Es soll durchregiert werden. Und das ist ein absoluter Rückschritt.“
Der Senat der Universität des Saarlandes in Saarbrücken zeigte sich mit Blick auf die Novellierung besorgt – „weil sie die Hochschulautonomie und mit ihr die Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigen könnte“, wie es hieß. Die Einführung von Eilentscheiden durch den Universitätspräsidenten „bedeutet nach Auffassung des Senats eine massive Einschränkung des Mitbestimmungsrechts der universitären Gremien“, so der Senat der Saar-Uni. Man vertraue darauf, dass ihre praktische Anwendung zu keinen Konflikten führen werde. „Der Senat sieht sich aber berufen, Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit gegebenenfalls zu verteidigen“, teilte die Universität in Saarbrücken mit.