Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Mutter stürzt sich mit Kindern in die Tiefe: Urteil gefallen

Der Psychiater geht bei der Beschuldigten (rechts im Bild) von einer schweren „krankhaften seelischen Störung“ aus. Unser Foto z
Der Psychiater geht bei der Beschuldigten (rechts im Bild) von einer schweren »krankhaften seelischen Störung« aus. Unser Foto zeigt die Beschuldigte mit ihrem Verteidiger Walter Teusch.

Eine Frau soll sich mit ihren beiden Töchtern in die Tiefe gestürzt haben. Eine Tochter starb. Nun steht das Urteil fest: Die Frau muss in die Psychiatrie. Der Vater der Kinder kann ihr trotzdem nicht böse sein.

Das Landgericht Saarbrücken verkündete am Freitag das Urteil gegen eine 39-jährige Frau. Sie soll sich mit ihren beiden kleinen Mädchen am 28. Juli 2022 von einer fünf Meter hohen Brüstung vom Haus ihrer Eltern gestürzt haben. Die Frau wohnte mit ihrem Lebensgefährten und ihren Kindern im hessischen Main-Taunus-Kreis und war im Juli zu Besuch bei den Großeltern in Saarbrücken.

Das dreijährige Mädchen überlebte den Sturz nicht; es starb an einem Schädel-Hirn-Trauma. Ihre einjährige Schwester wurde leicht verletzt. Die Mutter zog sich schwere Verletzungen zu. Wegen einer schweren psychotischen Erkrankung ist sie schuldunfähig.

Richter: „Fall, der uns fassungslos macht“

Das Gericht ordnete beim dritten Tag des Sicherungsverfahrens deshalb ihre Unterbringung in eine psychiatrische Klinik an. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig. „Wir verhandelten hier vor dem Schwurgericht einen Fall, der uns fassungslos macht“, begann der Vorsitzende Richter Alfred Lauer die Begründung des Urteils und stützte sich dabei auf die Ausführungen des Psychiaters, Professor Wolfgang Retz. Dieser geht bei der Beschuldigten von einer schweren „krankhaften seelischen Störung“ aus und sieht Anzeichen für eine Schizophrenie. „Ihre Steuerungsfähigkeit war zur Tatzeit vollständig aufgehoben.“

Deswegen könne sie nicht wegen Totschlags und versuchten Totschlags verurteilt werden, sagte die Staatsanwältin. Zuvor hatte sie gefordert, dass die Frau in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird. Das Gericht schloss sich dem an.

„Grausame Krankheit“ habe das Leben einer überglücklichen Frau zerstört

Die Worte des Verteidigers Walter Teusch begründen die schreckliche Tat, so der Richter. „2021 schlich sich eine heimtückische und grausame Krankheit in den Körper einer Frau, die das Leben einer überglücklichen Frau von einer Minute auf die andere Minute zerstört“, begann Teusch. Sie sei erst Tage nach dem Sturz aus dem Koma erwacht. Dahinter habe eine suizidale Absicht gesteckt. Sie habe sich mit den Kindern von der Brüstung gestürzt, da sie ihre Töchter mitnehmen und nicht alleine lassen wollte.

„Sie muss nun begreifen, welche Tragik sie für ihre Familie zurückließ. Man kann ein totes Kind nicht wieder lebendig machen. Und dass sie einem Vater ein Kind, und einem Kind eine Schwester genommen hat – mit dieser Tragik muss sie sich nun auseinandersetzen“, so Teusch. „Ich werde keinen Antrag stellen“, schloss der Verteidiger.

Vater der Kinder sah Tat mit eigenen Augen

Der Vorsitzende bewundert die „Größe des Vaters“, der an diesem Abend mit eigenen Augen zusehen musste, wie sich seine Lebensgefährtin mit den beiden Kindern in die Tiefe stürzte. Er sagte vor Gericht unter schwerster Belastung und Trauer: „Ich kann ihr nicht böse sein. Sie ist schließlich die Mutter unseres Kindes.“

Die Frau ist eine promovierte Mathematikerin und hat als Unternehmensberaterin in Frankfurt gearbeitet. Am ersten Tag vor Gericht, am 11. Januar, sagte sie aus, sie leide unter einer Psychose und Depressionen. Einige Tage vor der Tat habe sie wegen ihrer Psychose Suizidgedanken gehabt. An die Tat habe sie keine Erinnerungen mehr, sagte sie. Sie wisse nur noch, dass ihre Kinder vorher noch gespielt hätten. Mittlerweile könne sie „die Tat nur schwer nachvollziehen.“ Am 11. Januar sagte sie zudem: „Ich habe wunderbare Töchter. Ich habe sie geliebt.“

Vor der Urteilsverkündung bat sie alle Beteiligten, wie auch bereits am ersten Prozesstag, erneut um Entschuldigung. Sie sagte, es tue ihr „unendlich leid, was passiert ist“.

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