Neunkirchen / Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Mordprozess: 61-jähriger Angeklagter schweigt

Die Anklage gegen den 61-Jährigen wiegt schwer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes so
Die Anklage gegen den 61-Jährigen wiegt schwer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes sowie Vergewaltigung vor.

War es Mord? Ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter soll im September 2023 eine Rentnerin getötet haben, die mit ihrem Rad unterwegs war. Jetzt steht er wegen Mordes vor Gericht.

Vor dem Saarbrücker Schwurgericht begann gestern der Prozess gegen den 61-jährigen Hilfsarbeiter aus Neunkirchen, der laut Anklage am 5. September vergangenen Jahres, kurz nach 10 Uhr morgens eine 69-jährige E-Bikerin aus Schiffweiler getötet haben soll. Der Angeklagte soll mit seinem Motorroller auf einem Radweg im Bereich der Kläranlage Sinnerthal in Neunkirchen gefahren sein. Die 69-jährige E-Bike-Fahrerin kam ihm entgegen. Nachdem der Angeklagte die Fahrerin auf „unbekannte Weise zum Anhalten gebracht hatte, führte er mit ihr, gegen ihren erkennbaren Willen, sexuelle Handlungen durch“ und vergewaltigte sie, so die Anklage. Er würgte die Frau im Bereich des Kehlkopfes. Dabei entstanden zwei Frakturen. „Nach der Tat warf er den Körper der Geschädigten in den nahen Sinnerbach“ und entfernte sich, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Leichnam zwei Tage später nackt im Bach gefunden

Aufgrund der gewaltsamen Einwirkungen durch den Angeklagten starb die Frau. Die Oberstaatsanwältin wirft dem einschlägig vorbestraften Angeklagten, Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes sowie Vergewaltigung vor. Auf die Anklageschrift reagierte der 61-Jährige fast gelassen: Ruhig saß er neben seinem Verteidiger Sascha Loth und hörte den Worten der Oberstaatsanwältin zu. Zwei Tage nach der Tat wurde der Leichnam der Frau zum Teil unbekleidet im Bach gefunden. Der Angeklagte wurde aufgrund einer DNA überführt.

Der Angeklagte ist vorbestrafter Sexualstraftäter. 2003 wurde er vom Landgericht Saarbrücken zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht ordnete damals seine Sicherungsverwahrung an. 2020 wurde er aufgrund einer positiven Sozialprognose durch einen Gutachter zur Bewährung auf freien Fuß gesetzt.

Fall Thema in ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“

Die ZDF-Sendung Aktenzeichen XY strahlte im September 2023 die Fahndung nach dem Täter aus. Kaum zwei Jahre nach seiner Freilassung auf Bewährung habe der Angeklagte erneut fremden Frauen sexuell bis hin zu Nötigungen belästigt. Im Sommer 2023, vermutlich bis Mitte Juli 2023 bis zu seiner Inhaftierung am 14. September 2023 fasste der Angeklagte eine Zeugin wiederholt unsittlich an, was diese ,,als Ekel“ empfand und Strafantrag gegen ihn stellte. Die Tötung hatte in der Öffentlichkeit großes Aufsehen erregt. Das war auch gestern beim Prozessauftakt bei Schwurgericht erkennbar. Über 50 Personen waren am erste n Prozesstag im Gericht erschienen. Der Vorsitzende Richter Albrecht Lauer erklärte, dass bei dem Angeklagten die Unterbringung in eine psychiatrische Klinik in Betracht komme. Für die Oberstaatsanwältin hat „die Gesamtwürdigung ergeben, dass der Angeschuldigte infolge seines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch die die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden und für die Allgemeinheit gefährlich ist“.

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