Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Kriminaldirektor scheitert mit Berufung in der Handy-Affäre

Die Kommissaranwärter wurden dazu gezwungen, ihre Handys abzugeben.
Die Kommissaranwärter wurden dazu gezwungen, ihre Handys abzugeben.

Am Dienstag, 16. Februar, hat die Vierte Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken die Berufung eines Leitenden Kriminaldirektors gegen seine Verurteilung wegen Nötigung verworfen. Damit bleibt das erstinstanzliche Urteil auf acht Monate Haft mit Bewährung bestehen. Der 59-Jährige war stellvertretender Rektor der Polizei-Fachhochschule in Quierschied-Göttelborn.

Diese Schule bildet junge Polizeibeamte als Kommissaranwärter aus. Der 59-Jährige scheiterte mit seiner Berufung gegen sein Urteil vom Vorjahr. 2017 hatte der Beamte als Vizechef der Fachhochschule dort den Fachbereich Polizeiwissenschaften geleitet. Nach Überzeugung des Gerichts nötigte er damals zwei junge Polizeischüler, ihre Handys herauszugeben. Es hatte Gerüchte gegeben, dass eine Dozentin an der Fachhochschule den Studenten Inhalte ihrer bevorstehenden Abschlussklausur verraten habe. Den Polizeianwärtern wurde mit Disziplinarverfahren und Entfernung aus dem Dienst gedroht, wenn sie nicht ihre Handys abgeben. Am Ende rückten die Prüflinge ihre Handys zur Auswertung heraus. Dieser Vorgang wird von den Gerichten heute als Nötigung gewertet.

Mitangeklagter Polizist hat mehr Erfolg

Ein mitangeklagter Polizeirat (42) wurde in erster Instanz zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Auch dieser Beamte ging in Berufung. Dann legte er bei der Berufungskammer aber ein Geständnis ab und kam mit einer Geldstrafe und Schadensersatzleistung an die betroffenen Polizeibeamten davon. Diese haben mittlerweile ihre Prüfungen zum Polizeikommissar bestanden und verrichten in dieser Funktion ihren Dienst. Der 59-jährige frühere Vizedirektor der Polizeifachschule beschritt einen anderen Weg und scheiterte damit.

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