Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Krankenpfleger zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein Krankenpfleger aus dem Saarpfalz-Kreis wurde am Donnerstag zu lebenslänglicher Haft wegen versuchten Mordes in fünf Fällen v
Ein Krankenpfleger aus dem Saarpfalz-Kreis wurde am Donnerstag zu lebenslänglicher Haft wegen versuchten Mordes in fünf Fällen verurteilt.

Das Schwurgericht Saarbrücken verurteilte am Donnerstag nach fast achtmonatiger Beweisaufnahme den 30-jährigen Krankenpfleger Daniel B. aus dem Saarpfalzkreis wegen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke an fünf Patienten zu einer lebenslangen Haftstrafe. Der Angeklagte nahm das Urteil ruhig und gelassen auf.

Neben der lebenslangen Haftstrafe ordnete das Gericht ein ebenfalls lebenslanges Berufsverbot an. Von der Sicherungsverwahrung – wie von der Staatsanwältin beantragt – sah die Kammer jedoch ab.

Vor der Urteilsbegründung ließ Vorsitzender Richter Albrecht Lauer noch einmal den Lebenslauf des Angeklagten Revue passieren. Im Saarpfalz-Kreis geboren, besuchte der Angeklagte zunächst das Gymnasium. Er schloss mit dem mittleren Bildungsabschluss ab. Von 2011 bis 2014 erlernte er den Beruf des Krankenpflegers und war in kurzen Abständen in Krankenhäusern in Frankfurt Höchst und Wiesbaden tätig, ehe er am 1. Januar 2015 in der SHG Klinik in Völklingen als Pfleger begann. Diese Klinik kündigte ihm wegen Verfehlungen. Nach einem arbeitsgerichtlichen Verfahren fand er am 1. Mai 2016 eine Anstellung in der Uniklinik in Homburg. Dann wurde er wegen mehrerer Betrügereien zu drei Jahren Haft verurteilt, die er vollständig absaß. Er soll via Internet teuren Schmuck und Uhren bestellt, aber nicht bezahlt haben.

Der Vorsitzende Richter betonte, dass der 30-Jährige von einem ausgeprägten Geltungsdrang beseelt sei. Er erwarte von anderen Menschen übersteigerte Anerkennung. Hierin sieht der Richter das Motiv für seine Handlungen, die ihn nun lebenslänglich hinter Gitter bringen. Er habe immer Arzt sein wollen und habe sich im Raum Trier sogar als solcher ausgegeben. Von da an wurde sein berufliches Umfeld auf ihn aufmerksam.

Nach Ermittlungen der Polizei sei der Pfleger in den Verdacht der Taten geraten, für die er nun verurteilt wurde. Die Kammer sieht die Vorwürfe der Anklage bestätigt, dass der 30-Jährige in den Kliniken in Homburg und Völklingen während seiner Dienstzeit schwerstkranken Patienten eigenmächtig und ohne ärztliche Verordnung hochwirksame Medikamente verabreicht hatte, um sie in einen lebensbedrohlichen Zustand zu versetzen und sie anschließend durch Wiederbelebungsversuche zurück ins Leben zurück zu holen.

Er habe damit seinen Geltungsdrang befriedigen wollen, so der Richter. Dem möglichen Tod der Patienten habe er gleichgültig gegenüber gestanden. Die Kammer sieht den Vorwurf bei fünf Patienten – drei Frauen und zwei Männer im Alter von 31 bis 88 Jahren – als bestätigt an. Da nicht festgestellt werden könne, dass die in den exhumierten Leichen der verstorbenen Patienten gefundenen, ärztlich nicht verordneten Präparate zum Tod der Patienten geführt haben, scheide der Vorwurf des vollendeten Mordes aus.

Es bleibe daher bei dem Vorwurf des versuchten Mordes an fünf Patienten. Der jedoch werde genau so hoch bestraft wie ein vollendeter Mord, und zwar mit lebenslänglicher Haft. Von der Sicherungsverwahrung des 30-Jährigen nach der Haft sah die Kammer ab. Lauer erklärte, dass der Angeklagte im Gefängnis ständig wiederkehrenden Untersuchungen zur Feststellung zur sozialen Prognose und seiner Gefährlichkeit unterliege. Die beiden Mordmerkmale „niedrige Beweggründe und Heimtücke“ begründete der Richter damit, dass „die Taten nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert und auf niedriger Stufe stehen“. Und: Der Angeklagte habe bei seinen schwer erkrankten Patienten einen erheblichen Vertrauensbruch begangen, als er diese in Arglosigkeit wähnte. Sein in Völklingen begonnenes Verhalten habe er „nahtlos in der Klinik in Homburg fortgesetzt“. Die Fortdauer der Haft wurde angeordnet. Der 30-Jährige verließ äußerlich unbeeindruckt den Gerichtssaal. Eine Revision gegen das am Donnerstag ergangene Urteil ist möglich.

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