Saarbrücken
Krankenpfleger soll nächste Woche verurteilt werden
Am Schwurgericht in Saarbrücken plädierte die Anklägerin am Dienstag, 22. Februar, auf versuchten Mord an schwerstkranken Patienten. Folgt das Gericht ihrer Forderung, droht dem 30-jährigen Angeklagten aus dem Saarpfalz-Kreis nicht nur eine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern auch die Unterbringung in Sicherungsverwahrung. Hinzu kommen soll ein lebenslanges Berufsverbot als Krankenpfleger. Der Urteilsspruch wird für Donnerstag, 3. März, ab 13 Uhr erwartet.
Hatte der Angeklagte bislang alle Prozesstage von seinem Platz neben seinen Verteidigern aus betont selbstbewusst mitverfolgt, so scheint er am Dienstag bei der Verlesung des Strafantrages der Staatsanwältin in sich gegangen zu sein.
„Ich bin kein Todesengel“
Nach wie vor weist der Saarpfälzer sämtliche Vorwürfe der Staatsanwaltschaft von sich. Er sagt, er sei niemals der „Todesengel“ gewesen, als den ihn die Medien hingestellt hätten. Er habe gezielt den Beruf des Krankenpflegers gewählt, um Menschen helfen zu können.
Eine wichtige Rolle im Prozess spielt ein hochwirksames Präparat gegen Herzrhythmusstörungen, das der 30-jährige laut Anklage seinen mutmaßlichen Opfern zusammen mit anderen Medikamenten eingeflößt haben soll. In ihrem Plädoyer erinnerte die Staatsanwältin daran, dass in den Körpern von vier von sieben exhumierten Leichen Spuren ebenjenes Präparats nachgewiesen worden sind.
Erinnerungen an Osnabrück?
Verteidiger Olaf Möller vermutet, dass die Staatsanwaltschaft sich allzu sehr an den Fall eines verurteilten Massenmörders aus Osnabrück erinnert, der als Pfleger bei seinen Morden dasselbe Präparat benutzt haben soll. Rechtsanwalt Möller mag den Einsatz des Präparats nicht als Beweis akzeptieren, zumal nicht feststehe, wie lange das Medikament wirksam bleibt.
Die Anklägerin ging in ihrem Plädoyer akribisch auf jeden einzelnen Vorwurf ein und kam zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte 2015 in der Völklinger SHG-Klinik zwei Frauen und drei Männern gefährliche Medikamente verabreicht und sie damit bewusst in Lebensgefahr gebracht habe. Dabei habe der Angeklagte in der Absicht gehandelt, die Schwerkranken in einen lebensbedrohlichen Zustand zu versetzen, um sie aus diesem anschließend wiederzubeleben – etwa durch Herzdruckmassage. „Er stand deren möglichem Tod gleichgültig gegenüber, da er ihn der Erreichung seines Strebens nach Nervenkitzel und Anerkennung unterordnete“, sagte die Anklägerin.
Narzisstische Persönlichkeitsstörung
Sie referierte am Dienstag, dass der heute 30-Jährige sein Examen zum Krankenpfleger mit Gut und Sehr gut bestanden habe. Seine Neigung zur Hochstapelei habe er selbst erkannt. Bekannt sei, dass er sich im Trierer Raum als Notarzt ausgegeben hat. 2018 wurde er wegen Betruges vom Amtsgericht Saarbrücken zu drei Jahren Haft verurteilt, die er abgesessen hat. Schon 2018 hat ihm eine psychiatrische Gutachterin eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigt, die jedoch seine Schuldfähigkeit nicht beeinträchtige. Durch sein auffälliges Verhalten seien seine Kollegen auf ihn aufmerksam geworden. Ebenso seine damalige Lebensgefährtin, ebenfalls eine Kollegin. Erstaunen löste er bei seinen Bekannten etwa aus, als er plötzlich als Eigner eines Porsche Cayenne vorfuhr, den er unmöglich hätte bezahlen können.
Der Mann habe von seinem Umfeld hofiert werden wollen wie ein Arzt.