Saarbrücken / Homburg
Kind misshandelt, um böse Geister auszutreiben?
Die 28-jährige Homburgerin sitzt zurzeit im Saarbrücker Gefängnis „Lerchesflur“ in Untersuchungshaft. Zum Prozessbeginn am Mittwoch, 16. Dezember, warf ihr die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung vor. Die Frau leide an einer schizophrenen Psychose. Weil sie ihre Tat im Zustand einer „akuten paranoiden Symptomatik mit Verlust des Realitätskontakts“ begangen habe, sei ihr das Unrecht ihres Tuns nicht bewusst gewesen. Gleichwohl müsse man sie als allgemeingefährlich einstufen, weil man ähnliche Taten auch in Zukunft bei ihr nicht ausschließen könne.
Kind solloffenbar sterben und „neu geboren werden“
Was war geschehen? In der Nacht auf Montag, 22. Juni 2020, soll sie im Schlafzimmer ihrer Homburger Wohnung versucht haben, ihre anderthalbjährige kleine Tochter mit einem Brett totzuschlagen. Mit harten Schlägen gegen den Hinterkopf habe die Frau versucht, „Dämonen“ aus dem Mädchen auszutreiben, die von dem Kind Besitz ergriffen hätten. Auf diese Weise getötet, werde die kleine Tochter später wieder „neu geboren“. Dies habe die Frau im Wahn angenommen.
Schäden in der Hirnsubstanz
Die anderthalb Zentimeter lange Quetsch-Riss-Wunde am Hinterkopf sei lebensgefährlich gewesen, weil das Mädchen eine Blutung im Gehirn erlitten habe. Der Staatsanwalt: „Das Kind hat durch die Schläge ausgeprägte Hirnsubstanz-Schädigungen davongetragen, die zu schweren neurologischen Schäden führen können.“
Neben einer drohenden dauerhaften Schädigung des Nervensystems habe das Mädchen infolge der Bretthiebe auch mehrere Blutergüsse an der linken Schläfe, am linken äußeren Augenwinkel sowie an der Nasenspitze erlitten.
Die Anklage wirft der 28-jährigen Mutter vor, „im Zustand der Schuldunfähigkeit durch eine selbstständige Handlung einen Menschen zu töten versucht zu haben“ und ihre Tochter dabei mit einem „Werkzeug“ körperlich misshandelt oder so an der Gesundheit geschädigt zu haben, dass das Kind „in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt“.