Saarland
Homburg: Landgericht Saarbrücken hat über Hauptverfahren gegen Klaus Roth zu entscheiden

„Nach der Anklageerhebung im Oktober 2019 wurde die Akte vom Landgericht Saarbrücken vor Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens an die Staatsanwaltschaft mit der Anregung zurückgesandt, einen weiteren Zeugen zu vernehmen“, erläuterte der Saarbrücker Staatsanwalt Dennis Zahedi auf Anfrage. „Dieser Anregung wurde nachgekommen und hiernach die Anklage geringfügig modifiziert. Der Tatvorwurf wurde in rechtlicher Hinsicht – soweit Betrug angeklagt ist – noch um den Vorwurf der tateinheitlich begangenen Untreue“ ergänzt. Mit-Angeschuldigten werde nun auch noch die Beihilfe hierzu vorgeworfen. Inzwischen, so Zahedi, liege die Akte wieder dem Landgericht Saarbrücken vor. Dieses müsse nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Der RHEINPFALZ ist es am Freitag, 7. Februar, nicht gelungen, Klaus Roths Anwalt zu erreichen. Sein bisheriger Anwalt Jens Schmidt erklärte, er vertrete den Mandanten Roth nicht mehr; seinen Nachfolger nannte er auf Anfrage nicht