Saarbrücken Grünen-Politikerin: Freispruch im Vergewaltigungsprozess
Die Große Strafkammer beim Landgericht Saarbrücken fällte am Mittwoch ihre Entscheidung im Prozess gegen den 30-jährigen Angeklagten. Seine ehemalige Freundin, eine heute 27-jährige Grünen-Politikerin, hatte ihn bezichtigt, er habe sie im Jahre 2017 zweimal vergewaltigt. Der Vorsitzende Richter dazu: „Es muss im Zweifel angenommen werden, dass die Taten nicht nachgewiesen wurden.“ Schon seit Prozessbeginn im September hatte der Angeklagte die Vorwürfe stets bestritten. Es habe sich damals um einvernehmlichen Sex gehandelt, wiederholte er immer wieder.
„Ich habe meinen Vergewaltiger angezeigt“
Am Mittwoch ging der Richter in seiner Urteilsbegründung auf die objektiven Erkenntnisse aus der Beweisaufnahmen bis zur abschließenden Wertung des Falles durch das Gericht ein. Demnach hatte sich das Paar 2016 kennengelernt. Bald entstand eine feste Beziehung. Mitte September 2017 besuchte der Angeklagte seine Freundin – betrunken, weil er von einem Volksfest kam – in ihrer Saarbrücker Wohnung. Bei dieser Begegnung sei es zu sexuellen Handlungen gekommen. Knapp drei Monate später, am 5. Dezember 2017, soll der Angeklagte seine Freundin nach deren Angaben erneut gegen ihren Willen in ihrer Wohnung vergewaltigt haben. Mitte Dezember 2017 wurde die Beziehung beendet. Im Juni 2019 zeigte die Frau ihren Ex-Freund an. Danach habe sie sich therapeutisch behandeln lassen. In einer Rede habe sie von der Vergewaltigung gesprochen, so der Richter. Im August 2020 postete die Frau auf Twitter: „Ich habe meinen Vergewaltiger angezeigt.“
Das Gericht hat sich Rat bei der Berliner Fachpsychologin Claudia Wendorf eingeholt. Sowohl das Gericht als auch die Gutachterin halten die Frau für glaubwürdig. Gleichwohl, so hieß es, könnten „subjektive Prozesse eine Rolle gespielt haben“. Der Richter erklärte weiter: „Wir gehen nicht davon aus, dass sie gelogen hat.“ Doch weil die Zeugin ihre Schilderungen sehr oft wiederholt habe, könne die Kammer nicht ausschließen, dass es sich hier um veränderte „Pseudoerinnerungen“ handeln könne. Der Nebenklägerin wurde eine „sehr hohe intelligente Kompetenz“ bescheinigt.
Frau ist selbst Juristin
Die Frau ist selbst Juristin. Ihre Fachkenntnisse machten es den Richtern für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit nicht einfacher. War sie mit dem anfangs einvernehmlichen und später nicht mehr gewollten Sex nicht einverstanden? Konnte dies der Angeklagte erkennen? Das mache es für die Kammer in der Beurteilung sehr schwer. Es könne sein, dass die Frau die Sache anders bewertet, schloss der Richter.
Weil der Staatsanwalt diese Zweifel teilt, hatte der Anklagevertreter bereits vorige Woche unter Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt, den Angeklagten freizusprechen. Gegen das Urteil ist Revision möglich.