Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Gericht verurteilt Brandstifter zu Haft und Sicherungsverwahrung

Nach dem Brand im Homburger Café Dolce wurde am Montag ein 46-jähriger Homburger zu sechseinhalb Jahren Haft und Sicherungsverwa
Nach dem Brand im Homburger Café Dolce wurde am Montag ein 46-jähriger Homburger zu sechseinhalb Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt.

Weil er das Café Dolce in Homburg angezündet hat und das Leben anderer Menschen gefährdete, muss ein Brandstifter für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Nach Verbüßung der Freiheitsstrafe soll der 46-Jährige in Sicherungsverwahrung kommen.

Weil er am 8. Dezember 2019 zwischen 20.10 und 21.05 Uhr in der Homburger Innenstadt das ehemalige Café Ecker – zur Tatzeit Dolce - in Brand gesetzt hat, muss der 46-jährige Homburger Angeklagte für sechseinhalb Jahre hinter Gitter. Die Kammer ordnete zusätzlich zur Haft eine Sicherungsverwahrung an, weil der 46-Jährige ein „Hangtäter“ sei und daher für die Öffentlichkeit eine Gefahr bedeute. Das Urteil fiel somit im Sinne der Staatsanwältin aus.

Verteidiger Christian Schmitt forderte hingegen, dass sein Mandant wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch zu bestrafen sei. Mit der Brandstiftung hätte er nichts zu tun. Gegen das jetzt gesprochene Urteil will er in Revision gehen, erklärte der Verteidiger gegenüber der RHEINPFALZ unmittelbar nach der Urteilsverkündung.

„Die Kammer ist überzeugt, dass der Angeklagte an diesem Abend versucht hat, in dem Café Bargeld aus der Kasse zu stehlen und diese aufgebrochen hat. Um die Tat zu verdecken, hat er den Brand im Café gelegt“, leitete die Vorsitzende Richterin Susanne Biehl ihre Urteilsbegründung ein. Den Schlüssel zum Café habe er zuvor in der Wohnung seiner ehemaligen Freundin, die im Café beschäftigt war, gegen deren ausdrücklichen Willen an sich genommen und sei dann zum Café gegangen. Er habe sich mit dem Schlüssel Zutritt zu den Räumen des Cafés verschafft. Der Angeklagte habe selbst zugegeben, dass er im Café gewesen sei, so die Richterin. Die Kammer sei überzeugt, dass er nach dem gescheiterten Versuch Geld aus der Kasse stehlen im Café die Teelichter angezündet hat. Die starke Rauchentwicklung zog sich durch das ganze Treppenhaus nach oben bis in die vierte Etage. Durch das schnelle Eingreifen der Homburger Feuerwehr konnte der Brand im Café gelöscht und eine Katastrophe in der Homburger Innenstand verhindert werden. Den Brand habe er eigenhändig mit einer Handykamera aufgenommen und seiner ehemaligen Freundin gesendet, wie diese vor Gericht erklärte. Über dem Café befinden sich ein Dentallabor, darüber eine Rechtsanwaltskanzlei, darüber ein Büro der Post und darüber die Wohnung einer jungen Studentin. Die konnte sich nach dem Sturmklingeln eines Zeugen über das Treppenhaus nach unten retten. „Das war hochgefährlich“, sagte die Vorsitzende Richterin, auch weil an das Wohn- und Geschäftshaus weitere Gebäude angebaut sind.

Richterin: Extrem hoch gefährliche Straftaten

Zwar sei der Angeklagte zur Tatzeit alkoholisiert gewesen, doch sei er an den Alkohol gewöhnt und habe dem Gericht genaue Angaben über den Verlauf des Abends machen können, so die Richterin. Der Angeklagte ist bereits erheblich vorbestraft. Schon früh sei er straffällig geworden und habe lange Zeit in Gefängnissen verbracht. Bereits 2012 sei er nach einer Brandstiftung zu einer längeren Haftstrafe verurteilt worden. Im August 2019 wurde er aus der Haft entlassen. Nicht mal ein halbes Jahr später habe er den Brand im Homburger Café gelegt und einen Schaden von 50 000 Euro verursacht. Es sei bei dem Angeklagten eine „sehr hohe Rückfallgeschwindigkeit“ zu erkennen, sagte die Richterin. Seine Interessen habe er immer über die der Anderen gelegt. Es sei davon auszugehen, „dass er immer wieder straffällig wird“. Die Richterin sprach von „extrem hoch gefährlichen Straftaten, bei der irgendwann einmal Menschen zu Schaden kommen können“. Diese Erkenntnis führe nicht zu einer positiven Prognose, schloss die Richterin. Der Angeklagte empfing den Urteilsspruch ohne äußerlich erkennbare Regung. Gegen das Urteil ist eine Revision möglich.

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