Saarbrücken
Gericht lässt Mordvorwurf gegen Enkelin fallen
Weil die 27-jährige medizinische Fachangestellte aus dem Saarpfalz-Kreis am Vormittag des 13. März ihrer 85-jährigen Oma in der gemeinsamen Wohnung eine hohe Dosis Insulin gespritzt haben soll und fünf Tabletten anreichte, um sie durch den Tod vor dem Pflegeheim zu bewahren, wurde sie am Montag vom Schwurgericht Saarbrücken wegen gefährlicher Körperverletzung zu 33 Monaten Haft verurteilt.
Die Kammer folgte mit diesem Urteil weder dem Antrag der Staatsanwältin, die Angeklagte wegen versuchten Mordes zu vier Jahren und sieben Monaten Haft zur verurteilen, noch dem Antrag der Verteidigerin, die auf versuchten Totschlag plädierte und vier Jahre Haft forderte.
Weil die 27-Jährige nach der Tat ihrer vom Frisör heimkehrenden Mutter offenbarte, was sie getan hatte, und die Mutter sofort den Notarzt rief, der die Seniorin rettete, erkannte die Kammer auf „strafbefreienden Rücktritt“ von einem versuchten Tötungsdelikt. Die Angeklagte habe alles unternommen, damit der Erfolg ihrer Tat nicht eintritt, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil.
Somit bleibt lediglich der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung übrig. Bei der 27-Jährigen liege eine „emotional instabile Persönlichkeitsstörung“ vor. Sie leide an einem Borderline Syndrom. Die Kammer geht von verminderter Schuldfähigkeit aus. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Seit August befand sich die Angeklagte in Untersuchungshaft.
Angeklagte leidet unter psychischen Problemen
In einem Dreigenerationen-Haus im Saarpfalz-Kreis sei es am frühen Morgen des 13. März zu nichtigen Streitigkeiten zwischen der Angeklagten und und ihrer Großmutter gekommen. Die Angeklagte leide seit ihrer Kindheit unter den psychischen Störungen, so die Staatsanwältin. Nach mehreren Heimaufenthalten sei es wiederholt zu Problemen bei ihr gekommen.
Als die Mutter am Morgen der Tat das Haus verließ, fühlte sich die Angeklagte alleine gelassen. Sie fürchtete, dass sich niemand um ihre Oma kümmere und habe den Entschluss gefasst, dem Ganzen ein Ende zu setzen, um die Oma vor dem Heim zu bewahren. „Wenn sie nicht der Notarzt gerufen hätten , wäre sie gestorben“, resümierte der Vorsitze nach dem Urteil. „Eine depressive Episode kam bei der Angeklagten noch hinzu“, setzte der Richter fort. „Sie befand sich zur Tatzeit in einer innerlichen Zerrissenheit. Der Hintergedanke war nicht die Tötung, sondern der Schutz, dass die Oma nicht ins Heim kommt“, plädierte die Verteidigerin.
So sah es auch die Kammer. Aber mit dem Unterschied, dass die Angeklagte nicht wegen eines Tötungsdeliktes, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung zu bestrafen sei. Zu ihren Gunsten wertete die Kammer, dass die Angeklagte zu Beginn geständig war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.