Saarbrücken Gefängnisstrafe wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung

Weil die Beamten des Saarbrücker Hauptzollamtes erfolgreich ermittelten, konnte ein Fall von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehu
Weil die Beamten des Saarbrücker Hauptzollamtes erfolgreich ermittelten, konnte ein Fall von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung aufgedeckt werden.

Das Landgericht verurteilte einen 46-jährigen Geschäftsführer wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Die Ehefrau erhielt wegen Beihilfe ein Jahr auf Bewährung.

Der Geschäftsführer einer Maler- und Verputzfirma machte von 2014 bis 2018 Umsätze mit Arbeitnehmern, ohne sie bei korrekt der Sozialversicherung anzumelden. Es seien Steuern und Beiträge in Höhe von 690.000 Euro hinterzogen worden, teilte das Hauptzollamt mit, das das Verfahren ins Rollen brachte. 2018 habe eine Kontrolle Unregelmäßigkeiten bei Arbeitern aus Rumänien ergeben. Diese seien trotz anders lautender Angaben und Arbeitsverträge erst am Tag nach der Kontrolle angemeldet worden. Es wurde mit Barschecks bezahlt, die oft zur Verschleierung von Schwarzarbeit genutzt würden. Eine niedrige Lohnquote in der Buchhaltung sei häufig ein Indiz für Schwarzlohn-Zahlungen, so das Hauptzollamt.

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