Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Bergung der gesunkenen „Vaterland“ kostet 250 000 Euro

Das Wrack der „Vaterland“ soll nach dem Willen des Schifffahrtsamtes möglichst schnell aus Burbach verschwinden.
Das Wrack der »Vaterland« soll nach dem Willen des Schifffahrtsamtes möglichst schnell aus Burbach verschwinden.

Das im Februar in Saarbrücken gesunkene Schwimmschiff „Vaterland“ fristet ein trostloses Dasein hinter einem Bauzaun an der Burbacher Schleuse und soll bis 3. September verschrottet werden. Unterdessen wird geklärt, wer die Kosten der Bergung und der Beseitigung des Wracks zu tragen hat.

Am ersten Werktag, nach dem die „Vaterland“ in Burbach an Land gehoben wurde, kam ein Gutachter der Versicherung des Shisha-Café-Betreibers, dessen Lokal das Schiff beherbergte. Der Gutachter soll klären, ob es sich beim Untergang der „Vaterland“ um einen Haftpflichtschaden handelt. Genau darauf baue die Eignerin, denn sie sei nach Auskunft ihres Mannes Lothar Steinacker nicht selbst versichert und könne die enormen Bergungskosten nur dann ersetzt bekommen, wenn der Gutachter einen Haftpflichtschaden bejaht.

Michael Klein von der Wasserschutzpolizei des Saarlandes (WSP) war mit dem Gutachter vor Ort: „Es gab keine Hinweise auf eine Straftat. Wir haben kein Leck gefunden und nichts, was auf ein Fremdverschulden hindeutet. Für uns als Polizei ist die Akte damit geschlossen. Es ist jetzt ein privatrechtlicher Fall.“ Der Gutachter habe angekündigt, dass er Berechnungen vornehmen wird, wie viel Wasser durch den Wasseranschluss an der Berliner Promenade am Saarbrücker Saarufer ins Schwimmschiff gelangt sein kann und ob sich damit das Sinken erklären lässt. Dazu benötige er Informationen und Zeit, sagt Klein.

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn (WSA) hat die Bergung in Auftrag gegeben und trete für die Kosten von mindestens 250 000 Euro in Vorlage. Das Verwaltungsgericht habe der Behörde zur Gefahrenabwehr die sogenannte Ersatzvornahme gestattet. Das sei möglich, wenn die Schiffseignerin der Beseitigung des Wracks trotz Aufforderung nicht nachkommt, sagt Kristina Decker, Fachbereichsleiterin beim WSA in Saarbrücken. Das WSA habe eine Gefahr für die Schifffahrt gesehen, da die „Vaterland“ bei Hochwasser vom Ufer hätte abtreiben können, ebenso wie das Mobiliar.

Wrack zerbricht bei der Bergung

Steinacker habe gegen erste Aufforderungen zur Beseitigung des Wracks Widersprüche eingelegt. Das Verwaltungsgericht habe diese jedoch zurückgewiesen. Danach habe das WSA die Aufträge vergeben, wie das in Eilfällen juristisch statthaft sei. Dass von dem Wrack eine ständige Gefahr ausgegangen sei, habe sich bei der Bergung gezeigt. Ein WSA-Video zeige, wie das Schiff kurz vor dem Absetzen unter lautem Krachen zerbricht. „Das Schwimmschiff hat mehrere gravierende Schadstellen und wird so nie mehr eine Zulassung bekommen, zu Wasser gelassen zu werden“, sagt Decker. Auch die Möglichkeit, die „Vaterland“ zu einer Werft zu schleppen, sei inzwischen ausgeschlossen.

Das Schiff müsse bis zum 3. September beseitigt werden, so das WSA. Die Eignerin müsse ein Abrissunternehmen bestellen. Wenn sie dem nicht nachkomme, werde die Behörde die Beseitigung selbst in Auftrag geben, erklärte Decker. Auch dafür soll die Eignerin die Kosten tragen.

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