Homburg / Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Anklage gegen Krankenpfleger wegen fünffachen versuchten Mordes

Die Ermittlungsbehörden untersuchen Fälle, die sich auf den Intensivstationen an der Völklinger SHG-Klinik und an der Homburger
Die Ermittlungsbehörden untersuchen Fälle, die sich auf den Intensivstationen an der Völklinger SHG-Klinik und an der Homburger Uni (Foto) abgespielt haben.

Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen 29-jährigen Krankenpfleger. Ohne medizinischen Grund soll er Klinikpatienten Herz-/Kreislaufmedikamente verabreicht und den Tod der Patienten billigend in Kauf genommen haben. Es besteht Verdacht des versuchten Mordes in fünf Fällen. Aber noch mehr Todesfälle wurden untersucht. Leichen mussten exhumiert werden.

Nach Auskunft des Saarbrücker Staatsanwalts Mario Krah hatte der 29-jährige Deutsche von Anfang 2015 bis Frühjahr 2016 in der SHG-Klinik Völklingen und anschließend im Frühsommer 2016 in der Uniklinik Homburg auf den Intensivstationen gearbeitet.

Dort habe er stationären Patienten die Medikamente verabreicht, die weder vom Arzt verordnet noch medizinisch angezeigt waren. Sein Ziel sei es gewesen, die Opfer in einen kritischen Zustand zu versetzen, um sie dann eigenhändig wiederzubeleben. Damit habe er sich „emotionale Befriedigung sowie Anerkennung von Kollegen und Ärzten“ verschaffen wollen – unabhängig davon, ob seine Wiederbelebung Erfolg habe.

„Beibringung von Gift“

Bei mehreren Reanimationsmaßnahmen sei er dabei gewesen. Vier der Taten habe er in der Völklinger Klinik begangen, die fünfte an der Homburger Uni. Betroffen waren zwei 77-jährige Patientinnen sowie drei Männer von 31, 58 und 81 Jahren. Ein Patient und eine der beiden Frauen hätten überlebt. In den drei anderen Fällen, die tödlich endeten, lasse es sich nicht mehr beweisen, dass die Medikamentengabe Ursache des Versterbens war. Deshalb werde hier nur wegen versuchten Mordes angeklagt. Auf alle Fälle habe sich unter dem Einfluss der falschen Medikamente bei zwei Patienten der Gesundheitszustand nachweislich deutlich verschlechtert. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als „vollendete gefährliche Körperverletzung durch Beibringung von Gift sowie Begehung mittels lebensgefährlicher Behandlung“.

Bei einer Verurteilung droht dem Mann lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Zurzeit verbüßt er noch eine mehrjährige Gefängnisstrafe in anderer Sache.

Sieben Leichen exhumiert

Staatsanwalt Krah sagt, dass der Krankenpfleger zu den Vorwürfen schweige. Bewiesen werden sollen ihm die Taten mithilfe zahlreicher Zeugenaussagen, mit diversen Dokumenten aus Personal- und Patientenakten sowie mit den Gutachten von Sachverständigen.

2016 seien sehr aufwendige Ermittlungen angelaufen, nachdem der Pfleger sich mehrfach in anderen Kliniken als Arzt ausgegeben hatte. Dies sei aufgeflogen, und es kam zum Kontakt zwischen den Ermittlungsbehörden und der Uniklinik Homburg. Dort war der Mann seit Kurzem beschäftigt. Untersucht wurde zunächst nur der Medikamentenvorfall, der sich kurz zuvor an den Unikliniken abgespielt haben soll. Dann wurden die Ermittlungen auf weitere Fälle ausgeweitet, die während oder kurz nach der Dienstzeit des Pflegers kritisch verliefen beziehungsweise tödlich endeten. Im Verlauf der Ermittlungen wurden nicht nur die jetzt angeklagten Fälle der fünf genannten Patienten untersucht, sondern auch noch das Schicksal einer weiteren Patientin und von vier Männern – insgesamt also von zehn Patientinnen und Patienten. Die Ermittler haben sogar die Leichname von sieben Verstorbenen exhumiert und obduzieren lassen.

In drei Fällen habe man die Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts einstellen müssen. Und bei zwei Patienten konnten die Substanzen zwar im Körper nachgewiesen werden. Man habe aber noch nicht abschließend klären können, ob diese Medikamente womöglich doch vom Arzt verordnet waren. In diesen Fällen werden die Ermittlungen in gesonderten Verfahren fortgesetzt.

21 weitere Verdachtsfälle

In zwei weiteren gesonderten Verfahren wurde ein einschlägiger Verdacht mit Blick auf insgesamt 21 weitere Patienten überprüft. Diese Ermittlungen seien ebenfalls mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden. Es gehe hier um drei Patienten, die überlebt haben, sowie um 18 Verstorbene, deren Leichen nicht mehr untersucht werden können; meist, weil sie eingeäschert worden sind. Die genannten weiteren Sachverhalte, so Mario Krah, „betrafen ebenfalls in der Mehrzahl die SHG-Klinik Völklingen und im Übrigen die Universitätsklinik Homburg“.

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