Saarbrücken
Angeklagtem Krankenpfleger droht Sicherungsverwahrung
Der Zeitplan hatte vorgesehen, dass noch im Januar die Schlussvorträge von Anklage und Verteidigung gehalten würden, also die Plädoyers. Aber nun wird vor dem Schwurgericht in Saarbrücken immer noch gegen den 30-jährigen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes an sechs Patienten verhandelt. Wieder und wieder bombardieren die beiden Verteidiger das Gericht mit immer neuen Anträgen, um zu beweisen, dass ihr Schützling für die Vorwürfe der Staatsanwältin nicht belangt werden könne.
Die Anklägerin wirft dem heute 30-Jährigen vor, in den Jahren 2015 und 2016 als Krankenpfleger auf den Intensivstationen in den Unikliniken Homburg und am Völklinger SHG-Klinikum eigenmächtig Medikamente an schwerst kranke Patienten verabreicht zu haben. Die Arzneien seien weder vom behandelnden Arzt verordnet noch medizinisch angezeigt gewesen. Laut Anklage soll der Krankenpfleger in der Absicht gehandelt haben, bei den Patienten – 31 bis 88 Jahre alt – „einen Zustand herbeizuführen, in dem sich deren Vitalfunktionen derart verschlechterten, dass konkrete Lebensgefahr bestand“. Auf eigene Faust habe der Mann sich dann daran gemacht, die Patienten wiederzubeleben. Mit der Absicht, sich durch „Zurschaustellung seiner vermeintlich spontan ergriffenen Maßnahmen Anerkennung von Ärzten und Kollegen“ zu verschaffen. Zwar sei es nicht sein ausdrückliches Ziel gewesen, die Patienten zu töten. Deren möglichem Tod habe er aber „gleichgültig gegenübergestanden“, sagt die Staatsanwältin. Und: „Er spielte bewusst mit dem Leben der Patienten mit dem Ziel der emotionalen Befriedigung.“
Flut an Beweisanträgen
Seit Juni 2021 läuft der Prozess. Als Zeugen haben unter anderem sechs medizinische Gutachter sowie mehrere Kollegen des Angeklagten und Ärzte ausgesagt. Ende Januar wollte Richter Andreas Lauer die Beweisaufnahme beenden und die Schlussplädoyers halten lassen. Doch seither überhäufen die beiden Verteidiger das Gericht mit Beweisanträgen. Sie wollen weitere Gutachter und Zeugen anhören. Um zu beweisen, dass ihr Schützling zu Unrecht auf der Anklagebank sitze. Denn man könne nicht nachweisen, dass die Medikamente, die bei den Opfern und den später verstorbenen Patienten festgestellt wurden, dem Angeklagten zuzuschreiben seien. Zum Beispiel will die Verteidigung genau wissen, wie lange die Wirkung eines bestimmten Präparats anhält, das der Mann den Patienten verabreicht haben soll. Am Dienstag, 8. Februar, hat die Kammer elf Beweisanträge der Verteidigung abgewiesen. Daraufhin stellten die Anwälte fünf weitere Beweisanträge, die ihren Mandanten entlasten sollen.
Der Angeklagte schreibt fleißig mit
Denn bei dem 30-jährigen geht es um viel. Die Staatsanwältin spricht von sechsfachem Mordversuch aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke. Gegen den Angeklagten sei neben der Haft ein lebenslanges Berufsverbot zu verhängen. Zudem betreibt sie die Unterbringung des 30-Jährigen in Sicherungsverwahrung.
Der Angeklagte wirkt während des langen Prozesses emotionslos. Eine ihm gegenüber sitzende Nebenklägerin beachtet er nicht. Er schreibt fleißig mit, was seine beiden Verteidiger vortragen. Der Prozess wird am 15. Februar fortgesetzt.