Saarbrücken Alkoholverbot und strenge Maskenpflicht am Heiligmorgen

Am Freitag, 24. Dezember, dürfen Speisen und Getränke am St. Johanner Markt in Saarbrücken nur in der erlaubten Außengastronomie
Am Freitag, 24. Dezember, dürfen Speisen und Getränke am St. Johanner Markt in Saarbrücken nur in der erlaubten Außengastronomie verzehrt werden. Es gelten ein Alkoholverbot und Maskenpflicht.

Um das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus zu senken, erlässt die Stadt Saarbrücken am Freitag ein Alkoholverbot am St. Johanner Markt und in den angrenzenden Straßen. Anlass des Verbots sind Heiligmorgen-Feiern, die in den vergangenen Jahren in der City stattgefunden haben.

Neben dem Alkoholverbot von 11 bis 16 Uhr bestehe auf dem St. Johanner Markt und den angrenzenden Straßen der Landeshauptstadt eine allgemeine und verschärfte Maskenpflicht, teilt die Saarbrücker Ordnungsbehörde mit.

Laut Stadtverwaltung hat sich der St. Johanner Markt in den vergangenen Jahren zu einer beliebten Anlaufstelle für gemeinsames Feiern am Heiligmorgen entwickelt. Die nun ergriffenen Maßnahmen seien notwendig, um Infektionsketten zu unterbrechen und die Bevölkerung zu schützen. Die Allgemeinverfügung werde auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der aktuell geltenden Landesrechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen.

Die Verschärfung der Maskenpflicht bedeute, dass abseits der festen Sitzplätze in der genehmigten Außengastronomie die Maske selbst zum Verzehr von Speisen und Getränken nicht abgenommen werden darf. Vor und nach dem 24. Dezember bliebe der Verzehr in Verbindung mit der 2G-Regel erlaubt. In der restlichen Innenstadt bleibe es bei der Maskenpflicht in Verbindung mit 2G.

x