Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Acht Jahre Haft für Pathologen? Urteil verschoben

Noch ist, weil ein Schöffe kurzfristig krank wurde, kein Urteil im Prozess gegen den angeklagten St. Ingberter Pathologen gefall
Noch ist, weil ein Schöffe kurzfristig krank wurde, kein Urteil im Prozess gegen den angeklagten St. Ingberter Pathologen gefallen.

Weil ein Schöffe kurzfristig erkrankt war, muss die für Mittwoch geplante Urteilsverkündung im Fall des angeklagten Pathologen aus St. Ingbert verschoben werden.

Gestern hätte eigentlich das Urteil gegen den angeklagten Pathologen H. fallen sollen. Der Termin fiel aber kurzfristig aus – der Grund: Ein Schöffe sei erkrankt. Wann der Termin nachgeholt wird und das Urteil fällt, steht noch nicht fest.

Der Pathologe aus St. Ingbert soll falsche Krebsdiagnosen gestellt haben, die bei einem Patienten zum Tod geführt haben sollen. Oberstaatsanwältin Christiane Mauger fordert für den angeklagten Dr. H. eine Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren. Die Verteidiger fordern dagegen siebeneinhalb Jahre für ihren Mandanten. Der 63-jährige St. Ingberter Pathologe muss sich laut der Oberstaatsanwältin wegen versuchten und vollendeten Totschlags verantworten, weil er 2019 bei zwei Patienten (48 und 70 Jahre) falsche Krebsdiagnosen gestellt haben soll. Ein Patient soll wegen der falschen Behandlungen, die wegen der fehlerhaften Krebsdiagnosen durchgeführt wurden, gestorben sein.

Gutartiger Befund statt schwarzer Hautkrebs diagnostiziert: Patient starb 2020

Der Pathologe sitzt bereits zum dritten Mal auf der Anklagebank beim Schwurgericht. Er diagnostizierte in beiden Fällen gutartige Befunde, so die Anklägerin. Die Patienten und deren Ärzte haben sich auf diese Diagnosen verlassen, die mit schwerwiegenden Folgen endeten.

Der Angeklagte diagnostizierte am 8. Juli 2019 bei dem damals 68-jährigen Patienten eine „Hautnekrose nach einer Holzsplitterverletzung an der linken Ferse“ und schloss ein böses Wachstum aus. Der Patient hatte aber einen Tumor. „Es war schwarzer Hautkrebs“, so die damals behandelnde Ärztin. Er starb am 27. August 2020.

Nötige OP wegen Fehldiagnose nicht durchgeführt

Dem zweiten Patienten wurde im Januar 2019 auf Anraten seines Hausarztes ein auffälliges Muttermal entnommen und an den Pathologen zur Untersuchung übersandt. Dieser diagnostizierte am 28. Januar 2019 einen gutartigen Befund und schloss ein bösartiges Wachstum aus. Im Sommer 2020 war bei diesem Patienten erneut eine Hautveränderung erkennbar. Eine Operation wäre nach rechtzeitigem Erkennen nötig gewesen, so der Befund des Uniklinikums Homburg. Der Patient leidet heute noch darunter und tritt im Prozess mit seiner Anwältin Astrid Becker als Nebenkläger auf.

Pathologe war über Jahrzehnte alkohol- und medikamentensüchtig

„In den beiden Fällen hat er zumindest billigend in Kauf genommen, dass die von ihm gestellten Diagnosen unzutreffend waren“, so die Anklägerin. Der Angeklagte leitete von 2018 bis 2019 in St. Ingbert ein pathologisches Institut. „Er war über Jahrzehnte hinweg hochgradig suchtkrank, zunächst abhängig von Alkohol und zuletzt von Medikamenten“, so die Oberstaatsanwältin.

Rechtsmediziner Frank Ramsthaler von der Uniklinik Homburg trug das Ergebnis der Obduktion bei dem verstorbenen Patienten vor. Als Todesursache diagnostizierte der Mediziner beim Patienten „tumortoxisches Herzkreislaufversagen“. Im gesamten Körper, in der Leber, der Milz, der Lunge und an der Wirbelsäule wurden Metastasen festgestellt. An der linken Ferse sei ein sieben Zentimeter langes tumorartiges Geschwür festgestellt worden. „Nach dessen Einschätzung hätte bei adäquater Therapie im Jahre 2019 eine sehr große Chance bestanden, die Krankheit erheblich zu beeinflussen“, so die Oberstaatsanwältin in ihrer Anklage.

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