Saarbrücken 841.000 Euro an Hochwasserhilfen gezahlt

Rund 1,6 Millionen Euro sind laut Regionalverband bei den weiterführenden Anträgen auf Hochwasserhilfe bereits eingegangen.
Rund 1,6 Millionen Euro sind laut Regionalverband bei den weiterführenden Anträgen auf Hochwasserhilfe bereits eingegangen.

Rund 841.000 Euro sind den Bürgern bereits gezahlt worden, die im Regionalverband Saarbrücken leben und vom Hochwasser am Pfingstwochenende betroffen waren. Es gibt auch Anträge auf Hilfen nach der Elementarschäden-Richtlinie. Wenn alle vorliegen, wird eine kommunale Schadenskommission eingerichtet.

Das teilte Pressesprecher Lars Weber mit. Beim Regionalverband seien über die Städte und Gemeinden bisher 975 Anträge auf Soforthilfe eingegangen. 870 davon wurden laut Weber bewilligt, 45 Anträge seien noch in Bearbeitung, und knapp 6 Prozent der Anträge mussten abgelehnt werden, „weil die Voraussetzungen nicht erfüllt waren“. Gründe dafür seien zum Beispiel gewesen, dass es sich nicht um den Erstwohnsitz handele oder die Betroffenheit vom Hochwasser nicht bestätigt werden könne. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo (SPD) weist darauf hin, dass Anträge auf Hochwasser-Soforthilfe bis zum 30. Juni in den Rathäusern der Städte und Gemeinden eingegangen sein müssen. Danach endet die Frist für die Soforthilfe. Anträge auf Finanzhilfen nach der Elementarschäden-Richtlinie könnten allerdings noch bis Ende des Jahres eingereicht werden.

Auf Finanzhilfen nach der Elementarschäden-Richtlinie seien beim Regionalverband bisher 63 Anträge aus sieben Kommunen eingegangen, darunter auch elf von Unternehmen oder Vereinen. Die Anträge summieren sich auf 1,6 Millionen Euro. Laut Weber sei aber bisher keiner der Anträge bewilligt worden, weil Unterlagen nachgereicht werden müssen. „Wenn die Anträge vollständig vorliegen, wird eine kommunale Schadenskommission eingerichtet, die dann über diese Anträge entscheiden wird“, heißt es. Da es sich um ein „sehr komplexes Verfahren“ handele, bittet Gillo bei den weiterführenden Anträgen um Geduld.

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