Blieskastel RHEINPFALZ Plus Artikel 32 Messerstiche: Angeklagter muss ins Gefängnis

Am 7. September kam es zur Bluttat in Blieskastel-Webenheim. Am Tag nach der Tat sicherte die Polizei die Spuren.
Am 7. September kam es zur Bluttat in Blieskastel-Webenheim. Am Tag nach der Tat sicherte die Polizei die Spuren.

Das Schwurgericht Saarbrücken verurteilte am Freitag, 13. Mai, einen 22-jährigen Angeklagten zu fünf Jahren Haft. Der 22-Jährige, so das Gericht, soll in einer Septembernacht vergangenen Jahres den Lebensgefährten seiner Mutter in der gemeinsamen Wohnung in Webenheim nach einem Streit mit 32 Messerstichen getötet haben.

Die Kammer geht von „versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“ aus. Verteidiger Olaf Möller plädierte auf Freispruch. „Die Überschreitung der Notwehr ist straffrei. Deshalb ist er freizusprechen“, so Möller. Der Oberstaatsanwalt hingegen plädierte auf „Totschlag im minderschweren Fall“. Er forderte sechs Jahre Haft. Der Angeklagte habe in dieser Septembernacht in einem „hochdynamischen Geschehen“ aus Angst um seine Mutter gehandelt, um sie und sich selbst vor dem Angriff des späteren Opfers zu schützen, sagte der Anwalt. Sein Schützling habe die „Notwehr aus Angst und Furcht überschritten“.

Messer mit 25 Zentimeter langen Klinge

Was ist passiert? Der Angeklagte sei in der Nacht vom 7. September um 23 Uhr durch laute Stimmen aus der Küche aus dem Schlaf gerissen worden. Er habe gesehen, wie das spätere Opfer seine Mutter zu Boden geschlagen und am Hals gewürgt hätte. Der Angeklagte habe zum Messer mit einer 25 Zentimeter langen Klinge gegriffen, das auf dem Tisch lag. Nachdem sich der Angeklagte aus dem Schwitzkasten des Lebensgefährten befreien konnte, habe er diesem mit dem Messer mehrere tiefe Stiche in den Rücken versetzt.

Zu dem Zeitpunkt seien schon „massive Stiche“ gesetzt worden, so der Richter. Der Angeklagte habe in dieser Phase für seine Mutter „zulässige Nothilfe“ geleistet und für sich in Notwehr gehandelt. „Er durfte sich verteidigen“, so der Vorsitzende. Für die folgenden Stiche in den Oberkörper, den Bauch, den Hals- und Kopfbereich könne er sich nicht auf Notwehr berufen.

Die ersten Stiche in den Rücken des Opfers haben offensichtlich schon zum Tod des 50-jährigen Opfers geführt. Welche Stiche nun endgültig tödlich waren, musste die Kammer nach dem Grundsatz zugunsten des Angeklagten entscheiden. Deshalb das Urteil: „ Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“. Der Angeklagte entschuldigte sich nach den Plädoyers bei der Schwester des Opfers. Er sagte: „Ich bedaure zutiefst, weil ich mit dem Opfer ein gutes Verhältnis hatte“. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

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