Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel 18-Jähriger soll Freund erschossen und dann Joint geraucht haben

Die Anklage wirft dem 18-Jährigen vor, seinen 17 Jahre alten Freund mit einer Schrotflinte erschossen zu haben.
Die Anklage wirft dem 18-Jährigen vor, seinen 17 Jahre alten Freund mit einer Schrotflinte erschossen zu haben.

Der Prozess gegen einen 18-Jährigen, der seinen 17 Jahre alten Freund mit einer Schrotflinte erschossen haben soll, geht in die Endphase. Laut Richter könnten zwei Mordmerkmale vorliegen. Die Verteidigung spricht von einem tragischen Unfall.

Die Jugendkammer beim Landgericht Saarbrücken verhandelt seit genau zwei Wochen über den Fall des 18-jährigen Angeklagten aus dem saarländischen Schiffweiler. Er soll laut Anklage am 15. Mai dieses Jahres in der Kellerwohnung seines Vaters seinen 17-jährigen Freund mit einer Schrotflinte erschossen haben. Der Richter gab am Dienstag den Hinweis, dass möglicherweise Mord mit den Mordmerkmalen Mordlust und Heimtücke in Betracht kommen könne. Der Verteidiger sprach von einem tragischen Unfall.

Laut der Anklage trafen sich die beiden Freunde am 15. Mai gegen 17.45 Uhr in besagtem Keller. Ein 16-Jähriger kam dazu. Sie sollen das Computerspiel „Call of Duty: Vanguard“ gespielt haben. Dabei handelt es sich um ein Ego-Shooter-Spiel, bei dem virtuell getötet wird. „Plötzlich zeigte der Angeklagte seinen beiden Besuchen eine ungeladene Schrotflinte, eine russische Baikal, zwölf Millimeter, die er aus einem Versteck hinter einer Küchenzeile entnommen hatte“, so die Anklage. „Er spielte mit der Waffe, indem er den Lauf nach unten kippte, diesen wieder schloss und den Abzug betätigte, worauf ein Klicken hörbar wurde.“

18-Jähriger soll die Leiche seines Freundes in der Garage versteckt haben

Drei bis vier Minuten später habe der Angeklagte seinen beiden Gästen eine Schrotpatrone gezeigt, mit der er das Gewehr geladen und es sofort auf seinen Freund gerichtet haben soll. Der 17-Jährige habe sich die Mündung des Flintenlaufs in den Mund gesteckt und den Angeklagten angefeuert: „Mach doch, mach doch“. Ein Schuss sei gefallen, und der 17-Jährige sei zusammengesackt. Er sei tödlich getroffen worden. „Obwohl dieser Aufforderung erkennbar kein ernsthaftes Tötungsverlangen zugrunde lag, feuerte der Angeschuldigte die Waffe ab“, so die Anklage. Der Freund „starb an einem Schuss ins Gehirn, womit sich der Beschuldigte zumindest abfand“, geht aus der Anklageschrift hervor.

Die Leiche sei dann in die Garage gezogen und mit Plastikhüllen verdeckt worden. Danach sei der Angeklagte zurück in sein Zimmer gegangen und habe einen Joint geraucht. Die Polizei war zu diesem Zeitpunkt schon im Haus und hatte den 18-Jährigen festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Mordlust und Heimtücke oder tragischer Unfall?

Seit dem 25. Oktober muss sich der 18-Jährige als Heranwachsender vor der Jugendkammer als Schwurgericht verantworten. Die Staatsanwältin hatte Anklage wegen Totschlags gegen ihn erhoben. Mittlerweile sagten Zeugen und Sachverständige aus. Im Lauf des Prozesses gab der Vorsitzende Richter Thomas Emanuel den rechtlichen Hinweis, dass möglicherweise Mord mit den Mordmerkmalen Mordlust und Heimtücke in Betracht kommen könne. Verteidiger Frank Schubert schilderte das Geschehen aus Sicht seines Schützlings als tragischen Unfall. Beim Gerangel der beiden mit der Schrotflinte hätte sich plötzlich der tödliche Schuss gelöst. Der Angeklagte selbst schweigt bisher zu dem Vorwurf. Der Prozess wird am 13. November fortgesetzt.

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